Lieferung elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Nördlingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09779194
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.noerdlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Nördlingen
Zur Abdeckung des Strombedarfs aus erneuerbarer Energie, Ökostrom aus 100 % deutscher Wasserkraft, benötigt die Große Kreisstadt Nördlingen für den Zeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2025 einen neunen Stromliefervertrag. Es handelt sich derzeit um ca. 141 SLP-Abnahmestellen,
6 RLM-Abnahmestellen und 6 MAX-Abnahmestellen mit einem Gesamtbedarf im Jahr 2020 von ca. 1.781.691 kWh.
Große Kreisstadt Nördlingen
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften der Großen Kreisstadt Nördlingen.
Zur Abdeckung des Strombedarfs aus erneuerbarer Energie, Ökostrom aus 100 % deutscher Wasserkraft, benötigt die Große Kreisstadt Nördlingen für den Zeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2025 einen neune Stromliefervertrag. Es handelt sich derzeit um ca. 141 SLP-Abnahmestellen,
6 RLM-Abnahmestellen und 6 MAX-Abnahmestellen mit einem Gesamtbedarf im Jahr 2020 von ca. 1.781.691 kWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Nördlingen
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralzustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkannbar sind, nich spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralzustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html