Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen im Landkreis Donau-Ries Referenznummer der Bekanntmachung: T110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen im Landkreis Donau-Ries
Lieferung, Aufbau und Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten in 173 Räumen in den Schulen im Landkreis Donau-Ries
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung, Aufbau und Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräten in 173 Räumen in den Schulen im Landkreis Donau-Ries
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heiligenstadt in Oberfranken
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 91332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7 und V2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekanntgegeben werden, da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde 1,00 € eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.