Rahmenvereinbarung Internet für den Abfallwirtschaftsbetrieb München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-2021-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Internet für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) benötigt externe Unterstützung zur Weiterentwicklung des Internetauftritts, Unterstützung bei Programmierarbeiten und Sicherstellung des laufenden Betriebes.
Landeshauptstadt München
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Abteilung Marketing und Unternehmenskommunikation
Hanauer Str. 1
80992 München
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 2.550 Personenstunden (Schätzmenge) über die Vertragslaufzeit von vier Jahren, die sich jährlich voraussichtlich linear aufteilen. Dabei existiert eine Höchstgrenze in Form eines Höchstwertes von 300.000 €. Die Rahmenvereinbarung ist damit sowohl auf die Laufzeit, als auch auf den Höchstwert begrenzt.
Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag von vier Jahren.
Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber.
Die Leistungen des vorliegenden Auftrages untergliedern sich in werkvertragliche Leistungen (geschätzte Menge von 1.700 Personenstunden) und dienstvertragliche Leistungen (geschätzte Menge von 850 Personenstunden).
Im Einzelnen können folgende Leistungen notwendig sein:
Werkvertragliche Leistungen:
• TYPO3-Update innerhalb einer Subversionsnummer, z. B. 10.4.22 auf 10.4.23 bei Sicher-heitsproblemen
• TYPO3-Update auf neue Subversionsnummer, z. B. 10.4 auf 10.5
• Kontrolle und Update von TYPO3-Erweiterungen bei Sicherheitswarnungen in Absprache mit dem Auftraggeber
• Aufbau eines Kinder- und Jugendbereichs, z. B. Programmierung von Spielen rund um das Thema Abfall bzw. Abfallvermeidung, Gestaltung der Seite
• Ausbau des Pressebereichs mit einer Downloadfunktion für Bilder u. ä. für Journalisten
• Aufbau einer Mediathek mit Filmen, Broschüren, u. ä.
• Regelmäßige Anpassung des Web-Designs
• Aufbau eines Online-Shops mit E-Payment-Funktion
• Ausbau des Social-Media-Angebots
• Überarbeitung der verschiedenen "AWM-Auftritte" bei Google
• Ausbau im Bereich Online-Analyse (Webseite und Social Media)
• Ausbau des Bereichs E-Government
• Aufbau des Bereichs Open Government/Open Data
• Aufbau eines "Abfallentsorgungskalenders"
• Aufbau einer Chat-Funktion für das Infocenter
• Schulung neuer TYPO3-Versionen für die AWM-Webadministratoren/Neustrukturierung
• Neugestaltung des internen Bereichs des Abfalllexikons
• Überarbeitung der Seiten für SEO
• Überarbeitung des Abfuhrkalenders (Push-Funktion, Verknüpfung mit einem digitalen Tourenplaner)
Dienstvertragliche Leistungen:
• Unterstützung bei technischen Fragen und Problemen der Mitarbeiter/innen des AWM bei der Pflege und Gestaltung von Webseiten (Support)
• Projektleitungsunterstützung bei umfangreichen Vorhaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c938522a1-4cbec538fad4eb39
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
****
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den
Vergabeunterlagen.
****
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch
spätestens bis 09.12.2021 12:00 Uhr über das eVergabe-
System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des
eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) -
Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später
eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
****
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Der Auftraggeber ist sich des Umstands bewusst, dass er als
öffentlicher Auftraggeber gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den
Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und
Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist
nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies
erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Auf die Bildung von Losen
wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da
einerseits die zu erbringenden Leistungen eng verzahnt sind und nicht losgelöst
voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die
Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs.
4 GWB i.V.m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden
können.
Andererseits ist auch eine Aufteilung in Teillose hier nicht
sinnvoll, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose oder eine Aufsplittung in Personentagen den Wert der im Einsatzzeitzaum erarbeiteten Ergebnisse und aufgebauten Netzwerke trotz Dokumentation und Wissenstransfer erheblich mindern würde. Dies macht aus wirtschaftlicher
Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht
nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen
Mehraufwand und keine Kostenersparnis bedeutet. Daher
spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche
gemäß § 97 Abs. 4 GWB i.V.m. § 30 VgV nicht in Teillose
aufgeteilt werden kann. Darüber hinaus findet eine Bildung von Teillosen auch deswegen nicht statt, weil mittelständische Interessen bereits aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind. Dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 3 GWB ist damit Sorge getragen. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt.
****
Rahmenvereinbarung:
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung
geschätzt 2.550 Personenstunden (Schätzmenge) über die
Vertragslaufzeit von vier Jahren, die sich jährlich voraussichtlich linear aufteilen.
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden
Bedarfslage getroffen und begründet keine
Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das
dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen
Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die
Planungen zum aktuellen Stand. Es existiert eine Höchstgrenze in Form eines Höchstwertes von 300.000 € netto. Die Rahmenvereinbarung ist damit sowohl auf die Laufzeit, als auch auf den Höchstwert begrenzt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den
Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien,
die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit
dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu
beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt
der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde,
sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers
während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren
Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der
aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach
individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen
mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die
Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien
begründet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und
15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).