Grund-, Unterhalts- und Zusatzreinigungen sowie Schließdienst Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 2021-021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund-, Unterhalts- und Zusatzreinigungen sowie Schließdienst
Reinigungsarbeiten in den 12 öffentlichen WC-Anlagen im Stadtgebiet Rothenburg ob der Tauber.
Stadt Rothenburg ob der Tauber Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber Insgesamt 12 Standorte im gesamten Stadtgebiet.
Grund-, Unterhalts- und Zusatzreinigungen sowie Schließdienst in den öffentlichen WC-Anlagen an insgesamt 12 Standorten im gesamten Stadtgebiet Rothenburg ob der Tauber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter "I.3 Kommunikation" angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert.
2) Der Unternehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die örtlichen Verhältnisse ausreichend Kenntnis zu verschaffen. Nachforderungen wegen Unkenntnis oder Irrtum sind während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
3) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bietern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 09.09.2021, 11:00 Uhr.
4) Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 01.01.2022 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (mindestens Lohngruppe 1) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 01.01.2022 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
5) Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gemäß § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
6) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Bei Widersprüchen in den Vergabeunterlagen gilt die Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YARRFL8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]