Baubetriebliche Leistungen für das Bauvorhaben „Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg“ des Mainfranken Theaters Würzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 179-466102
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainfrankentheater.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baubetriebliche Leistungen für das Bauvorhaben „Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg“ des Mainfranken Theaters Würzburg
Das Mainfranken Theater Würzburg ist als Eigenbetrieb der Stadt Würzburg ein klassisches Mehrspartentheater mit 250 festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Konzert und Ballett wurden vor der Bau- und Pandemiephase in einem Budget von etwa EUR 18,5 Mio. rund 440 Angebote in der Spielzeit produziert und rund 140.000 Besucher erreicht.
Die Stadt Würzburg führt derzeit die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters durch. Hierbei werden öffentliche Haushaltsmittel der Stadt Würzburg und öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen.
Das Bauvorhaben gliedert sich in zwei Bauabschnitte, nämlich die Errichtung eines neuen Kopfbaus (Erweiterungsbau) mit einer neuen mittleren Spielstätte (Bauabschnitt 1) und die anschließende Sanierung des Bestandsgebäudes (Bauabschnitt 2). Der Bauabschnitt 1 befindet sich aktuell im Ausbau und soll voraussichtlich im Frühjahr 2022 an den Bauherrn übergeben werden (ursprünglicher Übergabetermin Frühjahr 2020).
In Bauabschnitt 2 wurden bisher umfangreiche Abbruchmaßnahmen durchgeführt; der Bauabschnitt 2 befindet sich bei Einleitung dieses Verfahrens aktuell im Stadium der Rohbauarbeiten; diese werden voraussichtlich bis Mitte 2022 fertig gestellt sein. Die Eröffnung des Gesamtgebäudes und damit Ende des Bauabschnitts 2 war ursprünglich für den Herbst 2022 terminiert, verschiebt sich aber nun nach Angaben der Planer in das Jahr 2024.
Es bestehen jeweils gesonderte Planungsaufträge für die Leistungen der Objektplanung für das Gebäude, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Tragwerksplanung, die Fachplanung Veranstaltungs- und Bühnentechnik, die Baugrubenplanung und die Freianlagenplanung. Speziell zur Unterstützung der Fachplanung Technische Ausrüstung wurde ein Projektsteuerer beauftragt. Die Projektleitung wird seitens des Bauherrn vom Mainfranken Theater Würzburg (Stabsstelle Theatersanierung) mit Unterstützung der Fachabteilung Hochbau der Stadt Würzburg durchgeführt.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung des Bauvorhabens (erhebliche Verzögerungen in beiden Bauabschnitten sowie weitere Problematiken) sieht der Auftraggeber nunmehr Anlass für eine zusätzliche Beauftragung eines spezialisierten Ingenieurbüros mit Baubetrieblichen Leistungen.
Die Baubetrieblichen Leistungen beziehen sich im Überblick auf
(1) die Dokumentation der Bauabläufe und Bauablaufstörungen,
(2) die Prüfung von Bauzeitverlängerungsansprüchen und bauzeitlichen Nachträgen und
(3) sonstige Leistungen (insbesondere zum Besprechungswesen, zur Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten und zur Zuordnung von Verursachungsbeiträgen).
Optional kann der Auftraggeber (4) die Unterstützung in etwaigen Gerichtsverfahren oder Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung mit Bezug auf den Bauablauf, Bauzeitverlängerungen und bauzeitliche Nachträge abrufen.
Nähere Beschreibungen der Leistungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Würzburg
1) Gegenstand der Vergabe:
Das offene Verfahren dient der Beauftragung eines spezialisierten Ingenieurbüros mit Baubetrieblichen Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
2) Verfahrensart und Verfahrensablauf:
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen stehen allen interessierten Unternehmen zur Verfügung. Hierzu können Bieterfragen gestellt werden; auch eine Besichtigung der Baustelle ist möglich. Im Rahmen des europaweiten offenen Verfahrens kann von allen interessierten Unternehmen ein Angebot abgegeben werden. Mit der Angebotsabgabe müssen die Unternehmen ihre Eignung für den ausgeschriebenen Auftrag nachweisen. Für die Angebote derjenigen Unternehmen, deren Zuverlässigkeit sowie Eignung festgestellt werden konnte, wird der Auftraggeber die Zuschlagswertung vornehmen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Im Rahmen der Angebotswertung wird ein Präsentationstermin zum Angebot des Bieters in Präsenz unter Einhaltung des geltenden Hygienekonzepts des Auftraggebers durchgeführt. Verhandlungen über das Angebot finden nicht statt (§ 15 Abs. 5 VgV).
Aufgrund der aktuellen Situation des Bauvorhabens besteht eine besondere Dringlichkeit, die eine besonders schnelle Beauftragung des Auftragnehmers erfordert und es in Verbindung mit dem Sitzungskalender des Stadtrates der Stadt Würzburg nicht erlaubt, die Regelfristen des offenen Verfahrens zur Angebotsabgabe einzuhalten. Der Auftraggeber hat die Angebotsfristen aus diesem Grunde maßvoll auf eine immer noch angemessene Frist von 24 Tagen verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV).
3) Termine:
Bearbeitungsbeginn der Vertragsleistung soll unmittelbar mit Zuschlagserteilung erfolgen. Geplant ist eine Zuschlagserteilung möglichst in der ersten Novemberwoche.
Als optionale Leistung kann der Auftraggeber Leistungen zur Unterstützung in etwaigen Gerichtsverfahren oder Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung mit Bezug auf den Bauablauf, Bauzeitverlängerungen und bauzeitliche Nachträge abrufen. Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, da der Auftrag keine so hohe Komplexität aufweist, dass Verhandlungen mit den Bietern erforderlich wären, und eine Notwendigkeit für eine schnelle Beauftragung besteht.
Die Baubetrieblichen Leistungen werden aufgrund der aktuellen Situation des Bauvorhabens unverzüglich benötigt, insbesondere um die bestehenden Bauablaufstörungen, Bauzeitverlängerungsansprüche und bauzeitlichen Nachträge in der laufenden Baustelle sachgerecht bearbeiten zu können. Insofern besteht eine besondere Dringlichkeit, die es in Verbindung mit dem Sitzungskalender des Stadtrates der Stadt Würzburg, dem die Zuschlagsentscheidung vorbehalten ist, nicht erlaubt, die Regelfristen des offenen Verfahrens zur Angebotsabgabe einzuhalten. Die nächste Stadtratssitzung käme zu spät.
Der Auftraggeber hat die Angebotsfristen aus diesem Grunde maßvoll auf eine immer noch angemessene Frist von 24 Tagen verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baubetriebliche Leistungen
Nationale Identifikationsnummer: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schiffers-bauconsult.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
§ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html