5UW – Errichtung von 5 neuen Straßenbahn-Unterwerken VP 08 Speisekabel (Kabelanlagen, Tiefbau) Referenznummer der Bekanntmachung: 5UW VP08
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
5UW – Errichtung von 5 neuen Straßenbahn-Unterwerken VP 08 Speisekabel (Kabelanlagen, Tiefbau)
5UW – Errichtung von 5 neuen Straßenbahn-Unterwerken VP 08 Speisekabel (Kabelanlagen, Tiefbau)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft baut im Stadtgebiet Nürnberg zur Sicherstellung der Fahrleitungsversorgung 5 neue Unterwerke. Ausgehend von den Unterwerken müssen Speise- und Rückleiterkabel sowie Leerrohre verlegt werden. Die Baustellen liegen im Stadtbereich von Nürnberg an folgenden Stellen: - Strab Endschleife Erlenstegen - Strab Endschleife Gibitzenhof - Ostendstraße auf Höhe Hs.Nr. 161 - Regensburger Straße auf Höhe Hs. Nr. 171 - Kontumazgarten im Klink Dr. Erler Parkhaus Von diesen Ausgangspunkten sind die Kabelstrecken zu den jeweiligen Einspeisemasten und zum Gleis zu verlegen. Die Maßnahme beinhaltet das Ausheben und Zufüllen von Kabelgräben mit endgültiger Oberflächenwiederherstellung in Gehweg und Straßenbereich bzw. nach Vorgabe von SÖR (Stadtentwicklung Öffentlicher Raum), Liefern und Verlegen von DN110 Kunststoffrohren, Liefern, Verlegen und Anschließen von Speise- und Rückleiterkabel der Dimension 1x400mm² Cu. Für die Verlegung und Anschluss der Rückleiterkabel ist ein Straßenübergang zum Gleis herzustellen und für den Anschluss am Gleis der erforderliche Aufbruch. Für die Verlegung der Speisekabel kommen geschirmte 1 x 400 mm² Kabel zum Einsatz, je Bezirk werden zwei 1 x 400mm² Kabel verlegt, für den Rückleiteranschluss 3 x 1 x 400 mm² ohne Schirm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.