Kryo-Workflow - E_064_249706 Referenznummer der Bekanntmachung: E_064_249706
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kryo-Workflow - E_064_249706
Kryo-Workflow
IKTS
Äußere Nürnbergerstrasse 62
91301 Forchheim
1 Stück
Der ausgeschriebene kryogene Workflow zur Präparation biologischer Proben soll folgende Komponenten enthalten: Eine Hochdruckgefrieranlage (High-Pressure-Freezer, HPF) mit anschließender Gefriersubstitution bei Niedrigtemperatur und eine Kryo-Kammer für Ultradünnschnitte.
Um die biologische Aktivität von Lebendzellen zu definierten Interaktions und Entwicklungszeitpunkten mikroskopisch verfolgen zu können, müssen die Zellen vitrifiziert, bzw. kryofixiert werden. Dabei werden zellinterne Abläufe schlagartig gestoppt und konserviert, ohne die native Gewebestruktur durch Eiskristallbildung zu zerstören. Die Gefriersubstitution macht den vitrifizierten Zell- und Gewebeproben auch der nicht-kryogenen Analytik-Infrastruktur zugänglich. Dabei soll eine schonende Niedertemperatur Einbettung verwendet werden, die die Probenstruktur nicht verändern darf, um die Proben in Raumtemperaturbedingungen zu überführen. Zusätzlich sollen in einer Kryo-Kammer Ultradünnschnitte vitrifizierter Zell- und Gewebe-Proben im Tokuyashu- oder CEMOVIS-Verfahren angefertigt werden. Die Feinstruktur der Proben wird dabei hochauflösender Mikroskopie und Spektroskopie zugänglich gemacht. Der einheitliche Workflow muss den Transfer der hochempfindlichen Proben unter ununterbrochen kryogenen Bedingungen gewährleisten.
Das Vorhaben "Analytiktechnikum für Gesundheits- und Umweltforschung - AGEUM" (Projektnummer: StMWi-43-6623-22/1/3) des Fraunhofer-Instituts für Keramische Technologien und Systeme (IKTS) am Standort Forchheim wird mit Mitteln aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc72f0df1-73b18edcb3c8039b
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de