Landkreis Lindau a. Bodensee: Beschaffung Schulpädagogischer Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2021-0049
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-lindau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Lindau a. Bodensee: Beschaffung Schulpädagogischer Hardware
Der Landkreis Lindau (Bodensee) beschafft unter Einhaltung des aktuellen Votums 2021 für seine neun Schulen und Förderzentren mindestens 70, maximal 115 Multimedia-Systeme (Monitore) samt Halterungssysteme und Dienstleistungen zu Aufbau und Service für die Systeme.
Der Landkreis Lindau (Bodensee) beschafft unter Einhaltung des aktuellen Votums 2021 für seine neun Schulen und Förderzentren mindestens 70, maximal 115 Multimedia-Systeme (Monitore) samt Halterungssysteme und Dienstleistungen zu Aufbau und Service für die Systeme.
45 Multimedia-Systeme (Monitore) samt Halterungssysteme und Dienstleistungen zu Aufbau und Service für die Systeme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht
älter als 6 Monate)
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie und
Handelskammer bzw. Handwerkskammer
• Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter, präqualifizierte
Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs,
Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§
123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt (siehe Anlage Eigenerklärung)
• Angaben zu den tatsächlich erzielten auftragsbezogenen Umsätzen
in den Jahren 2018, 2019 und 2020 in Umfang und Inhalt
•
• Benennen Sie die Gesamtzahl, der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
• Wir bestätigen, dass die in unserem Betrieb verantwortliche Einheit oder Abteilung
nach ISO27001 zertifiziert ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Ermöglichung von Investitionen in die Wirtschaft aufgrund der sog. Corona-Pandemie (vgl. Schreiben des BayStMI "Kommunale Auftragsvergaben;
Auftragsvergaben während der COVID19-Pandemie" vom 24.11.2020, Az. B3-1512-30-106) sowie schnellstmögliche Lieferung für die Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung des Schulbetriebs (Unterricht in den Klassenzimmern).
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland