Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 für den Markt Werneck Referenznummer der Bekanntmachung: HLF20 Werneck
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werneck
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 für den Markt Werneck
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 nach DIN 14530-27 in drei Losen für den Markt Werneck
Los 1 - Das Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF20 nach DIN 14530-27
Los 2 - Der Auf- und Ausbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbaus eines HLF20 auf ein in Los 1 beschriebenes Fahrgestell nach DIN 14530-27
Los 3 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung einer Beladung für ein HLF20 nach DIN 14530-27
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Das Fahrgestell
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Der Auf- und Ausbau
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Die Beladung
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.