Luftreinigungsgeräte für Schulen im Hofer Stadtgebiet
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luftreinigungsgeräte für Schulen im Hofer Stadtgebiet
Die Stadt Hof beschafft für die Schulen im Stadtgebiet 379 Luftreinigungsgeräte.
Es wurden keine Lose gebildet, für die gesamten Geräte und Schulen ist nur ein Gerätetyp anzubieten.
Die Lieferung erfolgt direkt an die Schulen.
Die vollständige Auslieferung der Geräte muss spätestens bis zum 15.12.2021 erfolgen.
Schulen im Stadtgebiet Hof (Details in den Vergabeunterlagen)
Beschaffung von 379 Luftreinigungsgeräten mit Filtertechnologie für die Schulen im Stadtgebiet Hof.
Mindestanforderungen an das Gerät:
- Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde gewährleisten.
- Der Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft sind so auszurichten, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
- Der Schalldruckpegel muss bei eingestelltem Luftvolumenstrom von 1.000 m³/h unter 40 dB(A) in 1 m Entfernung liegen.
- Das Gerät muss über einen Automatikbetrieb mittels Präsenzerkennung oder Zeitschaltuhr verfügen.
- Die Mechanik und Elektrik muss entspricht den derzeit gültigen europäischen Sicherheitsnormen und muss über einen genormten Schuko-Stecker verfügen.
- Das Gerät besitzt eine CE-Kennzeichnung.
Die Geräte sind schnellstmöglich zu liefern. Die Gesamtmenge von 379 Stück muss bis spätestens 15.12.2021 geliefert werden.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die technischen Daten zu erbringen. (Produktdatenblatt)
Abschnitt IV: Verfahren
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der sich rasant ausbreitenden Delta-Variante sowie der Notwendigkeit von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Sicherstellung des Schulbetriebes via Präsenzunterricht im Hofer Stadtgebiet, ist eine schnellstmögliche Beschaffung erforderlich und somit eine hinreichend begründete Dringlichkeit gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftreinigungsgeräte für Schulen im Hofer Stadtgebiet
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]