ECM-Betrieb 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2204.0102.00-01.0303_05/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ECM-Betrieb 2022
Vergabegegenstand dieser Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen im (Applikations-) Betrieb des Enterprise Content Management (ECM) Systems, mit Erbringung aller Supportleistungen, insbesondere also des Inci-dent Managements, Request Fulfillments (nach ITilv3), um einen stabilen ECM-Betrieb für die MPG zu ge-währleisten. Weiterer Bestandteil sind zusätzliche Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis (z. B. aufgrund zusätzlicher Changes) und der Aufbau und Betrieb eines Virtuell Classroom Systems als SaaS-Anwendung (Software as a Service) Lösung. Diese Vergabe dient dazu, den Betrieb des Systems zu gewährleisten.
Max-Planck-Gesellschaft z. F. d. Wissenschaften e.V.
Generalverwalung, Hofgartenstr. 8, 80539 München
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage (VU):
siehe Kap. 1.6.2 (Volumina)
Betriebsleistungen (für Basislfz. 26 Monate)
Basisvergütung für den Support (P1a): 1 Basispauschalfestpreismenge (inkl. 30 Tickets im Monat)
Anwendungsbetriebsinstanz (P2a): 3 Instanzen
Virtuell Classroom Aufbau des Systems (einmalig) (P4a):1 x Aufbau
SaaS-SR1:Erstellung Snapshot zur Sicherung des aktuellen Stands (P4b): 12 x Snapshot erstellen
SaaS-SR2: Wiederherstellung aus Snapshot nach durchgeführter Schulung (P4c): 15 x Wiederherstellen aus Snapshot
SaaS-SR3: Funktionsupdate (Funktionalitätsabgleich mit Konsolidierungsumgebung) (P4d): 12 x Funktionsupdate vornehmen
Zusatzvergütung für den Support je Ticket (wenn >30 Tickets per Monat) (P1b): 300 Tickets (=12 Monate * 25 zusätzliche Tickets)
Zusätzl. Server (>20% Zuwachs je Instanz, also ab 9. Server je Instanz) (P2b): 3 Server (= 1 zus. Server je Instanz)
Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis (Angabe in Personentagen PT)
Rolle Operationsmanager: min. 6, Schätzmenge 20, max. Abnahmemenge 24 PT
Rolle d3.ecm-Experte: min. 25, Schätzmenge 170, max. Abnahmemenge 200 PT
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und zwei Monate (26 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Basis-Vertragslaufzeit, inklusive einer vorgeschalteten ca. zwei monatigen Vorlaufzeit vom 01.02.2022 bis zum 31.03.2022 in der der Auftragnehmer die Leistungen vom vorherigen Auftragnehmer übernimmt und übergeben bekommt (Transition-In). Die Basis-Vertragslaufzeit endet daher zum 31.03.2024.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich einer vorgeschalteten 2 monatigen Vorlaufzeit zwecks Einarbeitung/Schrittweisen Übernahme der Betriebsverantwortung (Transition). Das bedeutet, dass der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch weitere 2 Jahre (24) Monate) weiter läuft, sofern der Auftraggeber keine Kündigung erklärt (Optionslaufzeit).
Der AG behält sich vor, innerhalb der ersten 3 Jahre dieses Vertrages neue Leistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der ausgeschriebenen bestehen, gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an den AN dieses Hauptauftrages zu vergeben. Für diese Leistungen gelten die vertraglichen Bedingungen dieses Vergabeverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 1 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Kap. 3.3.2 Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
3.3.2.1 Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]) • sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
3.3.2.2 Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A ) s. Kap. 3.3.3.1
- Umsatzdarstellung (EK-05-A) s. Kap. 3.3.3.2
Kap. 3.3.3.1 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A )
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
• für Personen- und Sachschäden mindestens fünf (5) Millionen EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens drei (3) Millionen EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass
• er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt;
zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice vorzulegen;
oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann;
zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versi-cherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen. Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung (EK-05-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 - 2020) abzugeben.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden:
• Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A):
mindestens 250.000,00 EUR
•Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
- Kap. 3.3.4.1 Vertragspartner d.velop (EK-06-A)
- Kap. 3.3.4.2 Unternehmensreferenzen (EK-07-A, EK-08-A)
Kap. 3.3.4.1 Vertragspartner d.velop (EK-06-A)
Das Unternehmen muss Vertragspartner mit mindestens Gold-Partner-Level der Firma d.velop oder d.velop selber sein. Der Nachweis ist durch Zertifizierungsurkunde zu erbringen (EK-07-A).
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 6 "Vertragspartner d.velop" vorzunehmen.
Kap. 3.3.4.2 Unternehmensreferenzen (EK-07-A, EK-08-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechend jeweils mindestens eine Referenz in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese muss jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
• Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang),
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
a) mind. Eine (1) Referenz für den Leistungsbereich "Durchführung des Applikationsbetriebs von Client-Server-Applikationen mit Incident-Management, Request Fulfillment und Changemanagement über einen Zeitraum von insgesamt mindestens 2 Jahren und einem Umfang von insgesamt mindestens 500 betreuten Anwendern / Arbeitsplätzen" (EK-07-A),
b) mind. eine (1) Referenz für den Leistungsbereich "Durchführung des First- und/oder Se-cond-Level-Supports über einen Zeitraum von insgesamt mindestens 2 Jahren und einem Umfang von insgesamt mindestens 500 betreuten Anwendern / Arbeitsplätzen" (EK-08-A),
Es ist dabei möglich, eine einzelne Referenz zum Nachweis verschiedener erbachter Leistungen gemäß der vorgenannten Punkte a) bis b) zu benennen. Es ist bei Darstellung der Referenz daher anzugeben, welcher Nachweis damit erbracht werden soll (vgl. Anlage 5 Abschnitt 7). Im Falle von BG werden die Referenznachweise der Mitgliedunternehmen zusammen betrachtet ("addiert").
Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Die jeweils erbrachten Leistungen sind kurz darzustellen. Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 7 "Unternehmensreferenzen" sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5), auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten zu erfolgen. Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft, werden die Referenznachweise der Mitgliedsunternehmen zusammen betrachtet ("addiert"). Eine Addition erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Anzahl der Referenznachweise. Eine inhaltliche Addition der Referenznachweise findet nicht statt. Die vorgelegten Referenznachweise müssen daher für sich genommen jeweils die Mindestanforderung, z. B. hinsichtlich der Anzahl an betreuten Anwendern / Arbeitsplätzen erfüllen.
Kap. 4.2 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich beim Auftragnehmer als deren Arbeitgeber. Die von ihm eigenverantwortlich eingesetzten Mitarbeiter treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen. Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nicht in den Betrieb oder die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist weder vereinbart noch wird sie durchgeführt.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedin-gungen. Diese sind als X-Kriterien gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Kap. 4.2.1 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen personenbezogenen Daten beim Auftraggeber. Als Anlage zu Anlage 1 Dienstleistungsvertrag über
IT-Support- und Serviceleistungen wird daher die vorausgefüllter Anlage 6A Vertrag zur Auftragsverarbeitung" mit Anlage 6Aa technischen und organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht, welche im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung mit dem potentiellen Auftragnehmer verpflichtend finalisiert und unterzeichnet wird.
Der Auftraggeber verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf die Informationen zur Datenverarbei-tung gemäß Art. 13 DSGVO, die auf der Homepage MPG eingesehen werden können unter:
https://www.mpg.de/12083493/informationen-zur-datenverarbeitung
Kap. 4.2.2 Kommunikation mit dem Auftraggeber (XK-01-A)
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt. Dies erklärt der Bieter unter Verwendung von Anlage 9 "Kommunikation mit dem Auftraggeber".
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).