VGV-HPZ-PAFII_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-HPZ-PAFII_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-HPZ-PAFII_TWP
Tragwerksplanung, LPH 1-6 gem. Leistungsbild § 51 HOAI mit der besonderen Leistung ingenieurtechnische Kontrolle, LPH 8
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm Pfaffenhofen a. d. Ilm, Heilpädagogisches Zentrum - HPZ
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um die Realisierung der im Folgenden aufgeführten drei Einzelmaßnahmen in einem gemeinsamen Bauvorhaben:
- Erweiterung (Neubau) und Sanierung der Anna-Kittenbacher Schule, einschl. Mensa und 1-fach Sporthalle
- Erweiterung (Neubau) Sozial- und Heilpädagogische Tagesstätten, Offene Hilfen
- Neubau der Geschäftsstelle HPZ
Im Rahmen der Bedarfsplanungen der verschiedenen Einrichtungen am Standort Pfaffenhofen fanden beginnend seit 2016 bis heute Abstimmungen zur Anpassung (Erhöhungen) des Raumbedarfs mit den zuständigen Stellen bei der Reg. von Oberbayern sowie dem Bezirk Oberbayern zu den folgenden Einrichtungen statt:
- Anna-Kittenbacher-Schule, SFZ Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Heilpädagogische Tagesstätten
- Sozialpädagogische Tagesstätten
- Frühförderstelle
- Offene Hilfen
Aufgrund des baulichen Zustands der sich weitgehend im Originalzustand befindlichen Anna-Kittenbacher-Schule aus dem Baujahr 1974 sowie einer kleinen Erweiterung durch Teil-Aufstockung aus dem Jahr 1992, ist eine Generalsanierung der bestehenden Bauteile zwingend notwendig. Die bestehenden Einrichtungen der Heil- und Sozialpädagogischen Tagesstätten, der Frühförderstelle sowie der Offene Hilfen befinden sich verteilt in den 2003 fertiggestellten Bauteilen der ersten Erweiterung des Heilpädagogische Zentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm. Eine Sanierung dieser Bauteile ist aufgrund des aktuellen baulichen Zustands nicht gegeben.
Das Grundstück am Standort in Pfaffenhofen a.d.Ilm ist aktuell bereits dicht bebaut. Neben den beiden Ursprungsbauten aus den 70er Jahren (Adolf-Rebl-Schule und Anna-Kittenbacher-Schule) sind die drei Gebäudeteile der ersten Erweiterung des Heilpädagogische Zentrum aus dem Jahr 2003 vorhanden. Die einzelnen Gebäudeteile wurden ringförmig um einen zentralen schützenden Innenhof angeordnet und bilden trotz der verschiedenen Baujahre und Erscheinungsbilder ein zusammenhängendes Ensemble.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_HPZ_Bewerbungsbogen_TWP_20211116" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RFYJ zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_HPZ_Bewerbungsbogen_TWP_20211116" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RFYJ zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_HPZ_Bewerbungsbogen_TWP_20211116" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RFYJ zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78RFYJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland