Neubau einer Wohnanlage an der Stinnesstraße, Ingolstadt – Dienstleistungen der Projektsteuerung gem. AHO Referenznummer der Bekanntmachung: BV101600-ISS-PS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bayernheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bayernheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage an der Stinnesstraße, Ingolstadt – Dienstleistungen der Projektsteuerung gem. AHO
Die BayernHeim GmbH plant als staatliche Wohnungsbaugestellschaft den Neubau einer EOF-geförderten
Wohnanlage mit ca. 434 Wohneinheiten, Tiefgarage, Kindertagesstätte und Gewerbeflächen in Ingolstadt.
Ingolstadt
Die BayernHeim GmbH plant als staatliche Wohnungsbaugestellschaft den Neubau einer EOF-geförderten
Wohnanlage mit ca. 434 Wohneinheiten, Tiefgarage, Kindertagesstätte und Gewerbeflächen.
Das Baugebiet befindet sich im Nord-Westen des Stadtkerns Ingolstadt in der Nähe des
Landesgartenschaugeländes. Im Norden schließen großmaßstäbliche Gewerbehallen der Audiwerke an, die
über eine begrünte Wallanlage etwas abgeschirmt werden.
Der städtebauliche Entwurf „An der Stinnesstraße“ zeigt eine schachbrettartig angeordnete Solitärhausstruktur
mit untertschiedliche hohen und zueindander versetzten Baukörpern. Das qualitätsvolle Wohnraumangebot mit
Ausblicken in die umgebenen Grünflächen wird durch Gemeinbedarfsnutzungen ergänzt.
Auf dem 2,1 ha großen, unbebauten Grundstück sollen rund 434 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau
nach EOF mit Tiefgarage (427 Stellplätze), 6 Gewerbeeinheiten und Kindertagesstätte (mind. 62 KiTa-Plätze)
und ca. 49 oberirdischen Stellplätzen.
Architekt (LPH 1-5), Tragwerksplaner, Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS und
ELT) sind beauftragt und befinden sich in derzeit in der Leistungsphase 3. Die Leistungsphasen 6-9 der
Architektenleistung, die Freianlagenplanung ist und die Baulogistik sind ebenfalls vergeben und beauftragt.
Alle relevanten Unterlagen zum Projekt werden den Bietern, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe
erhalten werden, zur Verfügung gestellt.
Die Vergabegespräche finden voraussichtlich im Juli 2021 statt, die Auftragsvergabe und der Leistungsbeginn
des Projektsteuerers ist direkt im Anschluss, voraussichtlich August 2021.
Der Baubeginn ist für das 2 Quartal 2021 geplant, die Bauzeit ist mit 42 Monaten vorgesehen.
Gegenstand der Beschaffung sind Dienstleistungen der Projektsteuerung.
Für die Projektsteuerungsleistungen wird ein Vertrag geschlossen in Anlehnung an die Schriftenreihe
„Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft gem. AHO, Heft Nr. 9 § 2, Stand Mai
2014“, Projektstufen 3-5, Teilleistungen aus 1 und 2, Handlungsbereiche A-E; Grundleistungen und gff.
besondere Leistungen.
Es werden nicht die gesamten Leistungsbilder der Projekstufen beauftragt. Insbesondere in den Projektstufen 1
und 2 sind Teilleistungen aufgrund des Planung-und Vergabestandes der Planer nicht mehr notwendig. (siehe
Pkt. II 2.11 dieser Auftragsbekanntmachung)
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der zweiten
Verfahrensstufe) gemäß § 17 Abs. 7 zu verkürzen. Die Frist wird jedoch mindestens 10 Tage betragen,
gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und evtl. bauabschnittsweise Beauftragung:
Die nachfolgende genannten Projektstufen 1-5 gelten in Anlehnung an Nr. 9 der Schriftenreihe AHO.
Es werden nicht die gesamten Leistungsbilder der Projekstufen beauftragt. Insbesondere in den Projektstufen 1
und 2 sind Teilleistungen aufgrund des Planung-und Vergabestandes der Fachplaner nicht mehr notwendig.
— Stufe 1: Leistungen über alle Handlungsfelder A-E der Projektstufe 1-3,
— Stufe 2: Leistungen über alle Handlungsfelder A-E der Projektstufe 4,
— Stufe 3: Leistungen über alle Handlungsfelder A-E der Projektstufe 5.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen bzw.
Bauabschnitte besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich
der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt
per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über
Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind
rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend
innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen
Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht
zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/
mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG.
Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen
hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter
werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit
ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder
zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich
auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die
veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten
folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber
bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue
Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich
hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen,
dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs-
oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon
ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1
GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren
erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland