Teilnahmewettbewerb für Unterhalts- und Grundreinigung in Liegenschaften des Marktes Großostheim Referenznummer der Bekanntmachung: 0451-3/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb für Unterhalts- und Grundreinigung in Liegenschaften des Marktes Großostheim
Hinweis: Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB). Firmen, die diese Anforderungen NICHT erfüllen werden auf die Ausschreibung AZ: 0451-001-I.1.7-8/21, VergabeNr.:0451-2/21 (LOS 1-3) verwiesen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorbehalt für zugelassene Firmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Großostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63762
Land: Deutschland
Keine Unteraufträge - Hinweis zum Auftragswert (V2.4) Jahresbetrag
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB). Firmen, die diese Anforderungen nicht erfüllten, konnten sich im Rahmen der Ausschreibung VÖ 2021/S 159-420422 beteiligen. Die Auftragsbekannmachung erfolgte hier gem. VÖ 2021/S 211-554733
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.