Anwaltliche Begleitung Neubau Life-Science-Campus Martinsried Referenznummer der Bekanntmachung: 22 04 01 02 00-01 01 01/ 2021/ Anwaltliche Begleitung Neubau Life-Science-Campus Martinsried
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anwaltliche Begleitung Neubau Life-Science-Campus Martinsried
Die MPG beabsichtigt die Dienstleistung "anwaltliche Begleitung" für das Bauprojekt "Life-Science-Campus Martinsried" zu beschaffen. Die "anwaltliche Begleitung" umfasst dabei die beiden Leistungsbereiche "vergaberechtliche Beratung und Un-terstützung" (im Folgenden auch "Vergaberecht") sowie die "(privat) baurechtliche und architektenrechtliche Beratung" (im Folgenden auch: "Bau- und Architektenrecht"). Erfasst sind zudem angrenzende Rechtsbereiche, soweit diese für eine inhalt-liche Bearbeitung zwingend notwendig sind.
Systembedingt muss ein NUTS-Code angegeben werden (hier: Sitz der Generalverwaltung)
Mit der Neuerrichtung des Life-Science-Campus Martinsried für interdisziplinäre und interaktive Forschung in den Biowissen-schaften wird die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) den Anspruch verwirklichen, neue Forschungsprogramme mit herausragendem Potential für fundamentale Fortschritte im Verständnis des Lebens sowie für technologische Innovation für die Zukunft aufzustellen. Damit wird der Life-Science-Campus Martinsried zum Life-Science-Flaggschiff in Deutschland, das internationale Strahlkraft entfaltet.
Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Projekt durch eine Sonderfinanzierung.
Das Investitionsvolumen wird im mittleren neunstelligen Bereich liegen und umfasst:
Verwaltung, Hörsäle, Mensa, Bibliothek, ZWE-Facilitys, modernste hochinstallierte Laboratorien und öffentlichkeitszugängliche Sonderflächen. Zudem werden auf dem Campus - und vor allem beim städtebaulichen Wettbewerb - Projekte Dritter (u.a. des Freistaates und ggfs. Privater) berücksichtigt werden müssen.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei diesem Projekt in Anbetracht der Komplexität und des Volumens, auch hinsichtlich der Vergabe- und Vertragsmodelle neue Wege zu gehen. Von einer rein klassischen gewerkeweisen Vergabe soll Abstand genommen werden.
Es ist daher eine umfassende strategische Beratung im Vergaberecht und Bauvertragsrecht hinsichtlich des gesamten Neubauprojekts "Life-Science-Campus Martinsried" gewünscht.
Das Spektrum der zu erbringenden Leistungen im Vergabebereich reicht von der Beratung/ Unterstützung bei der Kombination eines städtebaulichen Ideen- mit einem Realisierungswettbewerb, von der Prüfung und Beurteilung etwaiger Generalplaner-, Generalunter- und/oder Generalübernehmer - ggfs. bis hin zu Totalübernehmervergaben, der gutachterlichen Prüfung und Beurteilung, der fachspezifischen Mitwirkung/Erstellung/Prüfung von Vergabeunterlagen in diesem Zuge, der Begleitung dieser Vergabeverfahren im Hinblick auf Bieterfragen, Rügen, Nachprüfungsverfahren, Klagen, Teilnahme an Abstimmungen, Sitzungen und dgl.
Das Projekt, gerade aber auch angesichts der angedachten neuen Modelle, erfordert die enge Verzahnung von Vergabe- und Bauvertragsrecht.
Es wird daher eine synergetische Mandatswahrnehmung erwartet.
Für den Bereich des Bau- und Architektenrechts bzw. Bauvertragsrechts ist die Erstellung und Verhandlung der entsprechenden Verträge, die in den Wettbewerb gestellt werden, wesentlicher Leistungsbestandteil. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung der Generalverwaltung (Referat Bau- und Immobilienrecht, Vertragsmanagement), um die (zwingenden) Vorgaben der MPG in die Verträge einzuarbeiten. Die Vertragstypen und -bestandteile sind entsprechend der vergaberechtlichen Strategie zu erstellen.
Der Auftragnehmer wird zudem bei Bedarf bei der außergerichtlichen und im Einzelfall gerichtlichen Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang des Projektes "Life-Science-Campus Martinsried" tätig. Eine gerichtliche Vertretung erfolgt subsidiär, d.h. unter dem Vorbehalt, dass die MPG die Mandate nicht schon anderen Kanzleien, insbesondere bestehenden oder künftigen Rahmenvertragspartnern, überträgt.
Option:
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 1. Februar 2022.
Der Auftragnehmer wird mit dem Zuschlag mit der "anwaltlichen Begleitung" des Projekts "Life-Science-Campus Martinsried" beauftragt (Projektvertrag).
Der Projektvertrag läuft zunächst bis zur Fertigstellung des ersten Bauabschnitts (Basis-Vertragslaufzeit). Dies bedeutet voraussichtlich bis 31.12.2030.
Optional kann der Auftragnehmer mit der "anwaltlichen Begleitung" des zweiten Bauabschnitts beauftragt werden (Optionslaufzeit). Die optionalen Leistungen werden beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
allgemeiner Hinweis:
Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeiger Baden-Württemberg www.tender24.de (siehe Kap. 1.10 der Vergabeunterlagen) unter Angabe des Verfahrensnamens und Akten-zeichens sowie der relevanten Lose abgegeben werden. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Sig-natur erforderlich. Alle geforderten Dokumente sind jeweils als PDF-Datei(en) hochzuladen Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Erklärungen und Unterlagen (gem. Anlage 5 der VU) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) EK-01-A: Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB;
2.) EK-02-A: Unternehmensdarstellung;
3.) EK-03-A: Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis);
4.) EK-04-A - EK-06-A: Umsatzdarstellung (Erklärung):
Gesamtjahresumsatz (EK-04-A); spezifischer Jahresumsatz im Bereich Bauvergaberecht (EK-05-A) sowie im Bau- und Architektenrechtrecht (EK-06-A);
5.) EK-07-A und EK-08-A/B: Anzahl der zur Verfügung stehenden Anwälte (Erklärung):
Erklärung über die Anzahl der aktuell (d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist in diesem Vergabeverfahren) zur Verfügung stehenden Anwälte mit mindestens zweijähriger Zulassung als Rechtsanwalt abzugeben, die im Bereich Vergabe- (EK-07-A) sowie Bau- und Architektenrecht tätig sind (EK-08-A).
Ggf. geforderte Mindeststandards siehe Ziffer VI.3.
Die Leistungserbringer müssen als Rechtsanwalt zugelassen sein.
Die Kernleistung der vergaberechtlich ordnungsgemäßen Konstruktion der aufeinander abzustimmenden Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der für dieses Großprojekt beabsichtigten Modelle für die Zusammenarbeit und deren Dokumentation obliegt dem Selbstausführungsgebot. Der ausgewählte Auftragnehmer hat diese Kompetenzen selbst vorzuhalten und einzubringen. Zur Gewährleistung von Synergieeffekten der weiteren vergabe- sowie bau- und architektenrechtlichen Unterstützung hat der ausgewählte Auftragnehmer auch den Schwerpunkt der Tätigkeit im Bau- bzw. Bauvertragsrecht / Architektenrecht im eigenen Haus vorzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Vertragserstellung nebst Abstimmung sowie die Bearbeitung von Rückfragen im Vergabeverfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Für die unter Ziffer III.1.4 geforderten Erklärungen stellt der Auftraggeber unter dem benannten Internet-Link die für das Angebot zu verwendenden Formblätter/Vordrucke zur Verfügung, es sei denn, es wird eine individuelle Ausführung verlangt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung (EK-03-A):
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Versicherungsfall, wobei die Jahreshöchstleistung der Versicherung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden nicht auf einen Betrag von weniger als [Betrag gelöscht] Euro beschränkt werden darf.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.