Vergabeverfahren "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Illschwang
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.illschwang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes. Ziel dieser Maßnahme ist die Versorgung der in den weiteren Unterlagen beschriebenen Erschließungsgebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen.
Gemeinde Illschwang
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes. Ziel dieser Maßnahme ist die Versorgung der in den weiteren Unterlagen beschriebenen Erschließungsgebiete.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Dokument "Gemeinde Illschwang Teilnahmeformular_Eignungskriterien_20211115"
Vorhandene Infrastrukturen sollten in die Ausführungsplanung einbezogen werden. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen im Rahmen der Angebots- / Netzplanung durchgeführt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de