5 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 5 75 112
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Windsheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bad-windsheim.de
Nationale Identifikationsnummer: 09 5 75 156
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Obernzenn
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91619
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obernzenn.de
Nationale Identifikationsnummer: 09 5 75 135
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ipsheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ipsheim.de
Nationale Identifikationsnummer: 09 5 75 143
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktbergel
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91613
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marktbergel.de
Abschnitt II: Gegenstand
5 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20
Lieferung von 5 baugleichen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 20 nach DIN 14530-27 und DIN EN 1846
5 Fahrgestelle für 5 HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung von 5 baugleichen Allradfahrgestellen zum Aufbau je eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27
5 Aufbauten für 5 HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung von 5 baugleichen feuerwehrtechnischen Fahrzeugaufbauten für je ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27
5 Beladungen für 5 HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung von 5 feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladungen für je ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und „Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)“.
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit“ sowie auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z. B. Referenzliste der in den Jahren 2019 bis 2021 ausgelieferte HLF 20, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskennzahlen, Zertifizierung nach ISO 9001).
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit“ sowie auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z. B. Referenzliste der in den Jahren 2019 bis 2021 ausgelieferte HLF 20, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskennzahlen, Zertifizierung nach ISO 9001).
Abschnitt IV: Verfahren
Wegen der vergaberechtlich erforderlichen elektronischen Angebotsabgabe findet die Submission ebenfalls elektronisch auf der Vergabeplattform statt.
Die Submission findet nach § 55 VgV nichtöffentlich statt. Bieter sind daher nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen einer kommunalen Kooperation zwischen der Stadt Bad Windsheim und den Märkten Obernzenn, Ipsheim und Marktbergel.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.