Bekanntmachung vergebener Auftrag: MÜNCHENSTIFT: Neubau Pflegeheim Franz-Nißl-Straße Verhandlungsverfahren mit TNW_Objektplanungsleistungen Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Auftrag: MST_OPL_FNS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag: MÜNCHENSTIFT: Neubau Pflegeheim Franz-Nißl-Straße Verhandlungsverfahren mit TNW_Objektplanungsleistungen Gebäude
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI einschließlich Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung für den Neubau eines Seniorenwohn- und Pflegeheims auf dem Grundstück Franz-Nißl-Str. 1 - 7 in 80999 München - Allach.
Die Münchenstift GmbH (im Folgenden auch: "MST") plant auf dem Grundstück Franz-Nißl-Str. 1 - 7 in 80999 München - Allach die Errichtung eines Seniorenwohn- und Pflegeheims mit ca. 238 Wohn- und Pflegeplätzen und einer Tiefgarage. Das Baufeld umfasst mehrere Flurnummern mit einer Gesamtfläche von 9240 m².
Das Planungsgebiet wird im Norden von der Lewaldstraße und einem Durchstich zwischen der Lewaldstraße und der Franz-Nißl-Straße begrenzt. Im Osten grenzt die Franz-Nißl-Straße an das Wohngebiet an. Das Baugelände liegt im Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1617C.
Das Bauvorhaben wurde als ein H-förmiges Gebäude, bestehend aus einem viergeschossigen Hauptbaukörper mit einem zurückgesetzten Terrassengeschoss im 5. Geschoss und einem vorgelagerten, zweigeschossigen Verwaltungs- und Gemeinschaftsbau konzipiert und hat insgesamt eine Geschossfläche von ca. 13.750 m². Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Neubau muss den Effizienzhaus-Standard EH 40 plus einhalten.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI).
Im Jahre 2018 hat der Auftraggeber die Planungsleistungen und die Projektsteuerung betreffend den Neubau des Seniorenwohn- und Pflegeheims ausgeschrieben und die Leistungen jeweils vergeben.
Bis zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung im vorliegenden Vergabeverfahren wurden durch den hiermit beauftragten Objektplaner Gebäude die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI i.V.m. Anlage 10, Nummer 10.1 HOAI) erbracht. Die Leistungsphase 4 ist bis zum Verfahrensende voraussichtlich fertiggestellt.
Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 9 einschließlich der Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und der Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung.
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der LPH 5.
Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRF5S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.