Unterhalts- sowie Veranstaltungsreinigung im Schloss Nymphenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021NSC000013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- sowie Veranstaltungsreinigung im Schloss Nymphenburg
Unterhalts- sowie Veranstaltungsreinigung im Schloss Nymphenburg
Unterhaltsreinigung Schloss Nymphenburg
Unterhaltsreinigung Schloss Nymphenburg
Der Vertrag tritt am 01.05.2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30.04.2025. Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 30.04.2028.
Grundfläche: ca. 8.955,02 qm
Jahresreinigungsfläche: ca. 844.987,24 qm
Veranstaltungsreinigung Schloss Nymphenburg
Veranstaltungsreinigung Schloss Nymphenburg
Der Vertrag tritt am 01.05.2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30.04.2025. Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 30.04.2028.
Grundfläche: ca. 2.284,62 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in der eVergabe.
Beschäftigungszahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unterhaltsreinigung:
Angabe von drei vergleichbaren Referenzen. Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung von Nichtwohngebäuden die überwiegend Büro- und Verwaltungszwecken dienen. Hierzu zählen u.a. Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen oder Kindergärten.
Bei zwei der drei Referenzen muss im Bereich der Unterhaltsreinigung eine Grundfläche in Höhe von mindestens 7.100 qm oder eine Jahresreinigungsfläche von mindestens 670.000 qm zugrunde liegen. Unabhängig davon muss eine der drei angegebenen Referenzen bei einem öffentlichen Auftraggeber im Bereich der Gebäudeinnenreinigung durchgeführt werden.
Um die Vergleichbarkeit der Referenzen zu gewährleisten, ist der Anteil der Fläche der auf den Verwaltungsbereich entfällt maßgeblich für die Erfüllung der Mindestanforderungen. Fehlende bzw. unvollständige Angaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Veranstaltungsreinigung:
Angabe von drei vergleichbaren Referenzen. Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung von Nichtwohngebäuden die überwiegend Büro- und Verwaltungszwecken dienen. Hierzu zählen Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen oder Kindergärten.
Bei zwei der drei Referenzen muss im Bereich der Unterhaltsreinigung eine Grundfläche von mindestens 1.700 qm zugrunde liegen. Unabhängig davon muss eine der drei angegebenen Referenzen bei einem öffentlichen Auftraggeber im Bereich der Gebäudeinnenreinigung durchgeführt werden.
Um die Vergleichbarkeit der Referenzen zu gewährleisten, ist der Anteil der Fläche der auf den Verwaltungsbereich entfällt maßgeblich für die Erfüllung der Mindestanforderungen. Fehlende bzw. unvollständige Angaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
- Eigenerklärung
- Erklärung Struktur Bieter
- Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Scientology – Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sein Personal eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Das Bestehen des Versicherungsvertrages ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.