Modernisierungs- und Nachverdichtungsmaßnahme im Stadtteil Ziegelwies in Füssen - Fachplanung Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Füssen
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-fuessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierungs- und Nachverdichtungsmaßnahme im Stadtteil Ziegelwies in Füssen - Fachplanung Tragwerksplanung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 87629 Füssen, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Füssen ist Eigentümerin einer vor rund 100 Jahren errichteten Siedlung im Stadtteil Ziegelwies, die aufgrund des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in ihrem Bestand
an zeitgemäße Wohnbedürfnisse angepasst und nachverdichtet werden soll. Die bestehenden sechs Baukörper mit einer Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 3.300 m² sollen saniert und durch eine neue Wohnbebauung für 1-, 2- und 3-Personenhaushalte mit einer Gesamt-Bruttogrundfläche BGF von rund 2.700 m² ergänzt werden. Die Stellplätze für Bestand und Neubau sollen in einer Quartierstiefgarage untergebracht werden. Sanierung und Neubau der Wohnungen werden im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm KommWFP des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Die bestehende Bebauung im Planungsgebiet entstand in den Jahren 1923 bis 1927, seitdem wurden nur geringe Eingriffe in die Gestalt und Substanz der Gebäude vorgenommen. Die Bebauung ist zweigeschossig zzgl. ausgebautem Dachgeschoss, überwiegend unterkellert und in Mauerwerksbauweise mit Holzbalkendecken errichtet. Die Wärmeversorgung erfolgt über dezentrale Ölöfen. Die Gebäudedämmung, insbesondere des Daches, sowie die Technische Ausrüstung sind sanierungsbedürftig. Eine Nachbesserung der Brandschutzanforderungen ist notwendig.
Durch die Lage der Siedlung nahe des Lechs wird ab einem Hochwasserereignis HQ 100 das gesamte Areal in Mitleidenschaft gezogen. Dies ist bei Planungen zwingend zu berücksichtigen, insbesondere für Keller oder Tiefgaragen. Ebenso sind mögliche Starkregenereignisse zu bedenken.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine geförderte Maßnahme im Rahmen des Modellvorhabens „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ des Experimentellen Wohnungsbaus im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Aufgabe ist es, Wohngebäude zu entwickeln, die praktische und aus wohnungswirtschaftlicher Perspektive tragbare Lösungen für den Umgang mit den sich ändernden klimatischen Bedingungen (wie z.B. Hitze, vermehrte Starkregenereignisse) aufzeigen. Durch Maßnahmen in den drei Bereichen „Gebäude, Freiräume und Wasser“ soll ein ganzheitlicher Entwurf für ein klimaangepasstes Quartier entstehen.
Für die Wohnbebauung soll ein ganzheitliches, zukunftsfähiges Energiekonzept mit passiven und aktiven Maßnahmen entwickelt werden, das ein möglichst mit erneuerbaren Energien versorgtes, energieautarkes Quartier zum Ziel hat. Da aufgrund der topographischen Situation (Verschattung durch angrenzende Bergkette) Photovoltaikanlagen wirtschaftlich schwer oder nicht zu realisieren sind, käme evtl. ein BHKW, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird, in Betracht.
Zur Optimierung der Planung hat die Stadt Füssen einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Derzeit wird in einem Verhandlungsverfahren nach VgV der zu beauftragende Preisträger aus dem Wettbewerb ermittelt. Als Information liegt der Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers der Bekanntmachung bei.
Die bauliche Umsetzung soll in zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten erfolgen, so dass während der gesamten Bauphase eine teilweise Wohnnutzung ermöglicht wird.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für die Sanierung und Erweiterung der Wohnanlage sowie Besondere Leistungen gemäß Nr. 2.3.2 des Vertragsentwurfs.
Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall werden als erste Stufe die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III eingestuft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
- KGR 300 ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto,
- KGR 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto.
Davon entfallen 39 % auf Umbau bzw. Sanierung und 61 % auf den Neubau.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Frühjahr 2022. Mit der Durchführung der abschnittsweise umzusetzenden Baumaßnahme soll Mitte 2024 begonnen werden, die Bauzeit wird mit 5 bis 7 Jahren angenommen (für den Personaleinsatzplan ist von 7 Jahren auszugehen).
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe (20 Punkte),
1.2. Art der Bauaufgabe: Umbau / Sanierung (10 Punkte),
2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 6 im Jahr 2011 oder später erfolgt ist. Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 2-6 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Bei der Bewertung der Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgen Unterkriterien für 3 Referenzprojekte. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag 2 Referenzen einreichen. Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden die aus Sicht des Auftraggebers jeweils besten 2 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE). Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen);
b) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die Anlage III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen;
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt § 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.