FUERST_BBR_EU_BvA Referenznummer der Bekanntmachung: FUERST_BBR_EU_BvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürsteneck
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94142
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fuersteneck.de
Abschnitt II: Gegenstand
FUERST_BBR_EU_BvA
Netzausbau im "Beistellungsmodell" auf Basis der Bayerischen Gigabit- ichtlinie - BayGibitR / Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen owie Ausschreibungsleistungen und Bauüberwachungsleistungen zur Realisierung der Tiefbauarbeiten.
Gemiende Fürsteneck Atzldorf 5 94142 Fürsteneck
Die geplante Maßnahme beabsichtigt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) eine leistungsfähige Breitbandversorgung der der "weißen" bzw. "grauen Flecken" herbeizuführen, bzw. die bereits vorhandene Breitbandversorgung zu ergänzen. Nach dieser Richtlinie wurde zunächst zur Erreichung des Hochgeschwindigkeitsinternets ein Netzbetreiber gewählt mit dem die Gemeinde nachfolgend die Planung und Projektierung des Breitbandausbaus vorantreibt. Vorliegend wurde im Rahmen des Beistellungsmodells als Netzbetreiber die Telekom GmbH evaluiert. Von dieser liegen die Eckdaten zum passiven Netzausbau vor. Ergänzend sind nunmehr zur Realisierung im Beistellungsmodell entsprechende Planungs- und Beratungsleistungen sowie Ausschreibungsleistungen und Bauüberwachungsleistungen zur Realisierung der Tiefbauarbeiten erforderlich. Diese freiberuflichen Dienstleistungen sind Gegenstand der Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FUERST_BBR_EU_offen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2RF5L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürsteneck
Postleitzahl: 94142
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]