BAY_GMAIN_OBJPL_BvA Referenznummer der Bekanntmachung: BAY_GMAIN_OBJPL_BvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayerisch Gmain
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayerisch.gmain.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAY_GMAIN_OBJPL_BvA
Gegenstand der Ausschreibung ist Vergabe von freiberuflichen Leistungen "Planungsleistungen nach § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume für die LPH 3 - bis LPH 9 auf Basis der hierzu ermittelten anrechenbaren Kosten für den Neubau / Sanierung Bürgerhaus und Gemeindezentrum "Gmoaner Haus"
Gemeinde Bayerisch Gmain Großgmainer Straße 12 83457 Bayerisch Gmain
Im Rahmen der Durchführung eines ISEK (Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts) wurde mit dem Gemeinderat ein Grundkonzept für die Umstrukturierung des Gemeindebedarfszentrums beschlossen. Dazu sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Abbruch des bisherigen Rathauses sowie Neubau des Rathauses, da eine Sanierung aus bautechnischen Gründen sowie aufgrund der überalteten Haustechnik nicht wirtschaftlich ist
- Teilabbruch südlicher Gebäudeteil des Haus des Gastes unter Berücksichtigung als Erschließungsfunktion für den nördlichen Gebäudeteil.
- Nutzungs- und Sanierungsperspektiven für das Haus des Gastes unter Integration des bestehenden Versammlungssaals und der Gastronomienutzung
- Neuordnung und Neugestaltung der Erschließungs- und Freiraumbezuege und ggf. Schaffung eines Platzbereichs von Westen mit Blickbeziehung zum Kurgarten.
Ziel ist die Schaffung eines Gemeindebedarfszentrums, das in zentraler Lage als "Gmoaner Haus" sowohl die örtliche Mitte und Orientierung für Gäste der Gemeinde als auch einen identitätsstiftenden Charakter für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde darstellt und darüber hinaus die Verwaltungsfunktionen des Rathauses integriert.
Aufgrund der begrenzten gemeindlichen Finanzmittel steht eine wirtschaftliche Lösung sowohl bei der zu tätigenden Grundinvestition als auch im Hinblick auf die Folgekosten an erster Stelle.
Die Planung muss sich daher grundsätzlich an den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und Vorplanung sowie an den weiteren Bedingungen der Fördermittelgeber orientieren. Vorliegend stehen derzeit eine Förderung nach RÖFE für die Versammlungsstätte (Saal), eine Städtebauförderung für die Bücherei bzw. der Außenanlagen sowie ggf. eine Förderung für die energetische Sanierung nach BEG / BAFA in Aussicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 3 - 4, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5 - 9.
Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte je nach Bewilligung der Fördermittel unterschiedlich und ggf. mit einem zeitlichen Versatz erfolgen. Mit den Leistungen der LPH 3 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BAY_GMAIN_OBJPL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2RF5A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayerisch Gmain
Postleitzahl: 83457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bayerisch.gmain.de