Gemeinde Hepberg_Neubau KiGa_Baumeisterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 317/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hepberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Hepberg_Neubau KiGa_Baumeisterarbeiten
- Baustelleneinrichtung
- Erdarbeiten ca. 3.500 m3
- Sauberkeitsschicht, Bodenplatten ca. 810 m2
- Stahlbetonwände, Ortbeton, d = 20 bis 35 cm ca. 650 m2
- Stahlbetonstützen ca. 25 lfm
- Ortbetondecken, d = 20 bis 30 cm ca. 1.050 m2
- Unterzüge ca. 90 lfm
- Fertigteiltreppenläufe für Treppenhäuser ca. 5 Stck
- Abdichtungsarbeiten ca. 100 m2
- Wände, gemauert ca. 620 m2
- Edelstahl-Erdungsdraht ca. 615 m
- Entwässerungsrohre, DN 100 bis 150 ca. 275 lfm
- Elektro-Einlegearbeiten, Kunststoffrohr ca. 600 lfm
Gemeinde Hepberg 85120 Hepberg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
- Baustelleneinrichtung
- Erdarbeiten ca. 3.500 m3
- Sauberkeitsschicht, Bodenplatten ca. 810 m2
- Stahlbetonwände, Ortbeton, d = 20 bis 35 cm ca. 650 m2
- Stahlbetonstützen ca. 25 lfm
- Ortbetondecken, d = 20 bis 30 cm ca. 1.050 m2
- Unterzüge ca. 90 lfm
- Fertigteiltreppenläufe für Treppenhäuser ca. 5 Stck
- Abdichtungsarbeiten ca. 100 m2
- Wände, gemauert ca. 620 m2
- Edelstahl-Erdungsdraht ca. 615 m
- Entwässerungsrohre, DN 100 bis 150 ca. 275 lfm
- Elektro-Einlegearbeiten, Kunststoffrohr ca. 600 lfm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Hepberg_Neubau KiGa_Baumeisterarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRFYV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.