Medizinische Festeinbauten - Stahlblech Referenznummer der Bekanntmachung: KS.5080.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Festeinbauten - Stahlblech
Erweiterung München Klinik Schwabing, Neubau Mutter-Kind-Zentrum mit Einbindung und Umbau der Häuser 24 und 25
BGF ca. 20 400 m², BRI ca. 83 100 m³, 6 Vollgeschoße (-1 bis +4) zzgl. Heliport auf dem Dach. Beschreibung des Auftrags siehe Ziffer II.2.4
München Klinik Schwabing Kölner Platz 1 80804 München
Medizintechnische Schrankanlagen, Material Stahlblech pulverbeschichtet, mit Einbaugeräten, Standgeräten, sowie sonstige medizintechnische Festeinbauten wie z.B. Deckenschlingentisch, wandhängende Dokumentationsarbeitsplätze, mikrobiologische Sicherheitswerkbank, Sichtschutz, Wärmestrahler und wandbefestigte Therapiegeräte, wie Sprossenwand und Korrekturspiegel und Mattenaufhängung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medizinische Festeinbauten - Stahlblech
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Triftern
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.becker-triftern.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen;
2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Ziffer III.1.1-III.1.-3. verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die oben unter I.3 genannte Plattform abgewickelt.
Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Plattform https://www.dtvp.de registrieren. Es genügt zur Teilnahme am Verfahren, sich im kostenfreien Modus "BASIC" zu registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren.
web: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Telefon: +49234-298796 (Montag-Freitag 8-18 Uhr)
E-Mail: [gelöscht]
Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angebote sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen.
5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.
Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in I. 3. genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 4).
6) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Alle interssierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 4)
Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist 10 Tage vor Ablauf derselben über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 4) zu senden.
Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben in Ziffer 4) genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
7) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall de
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RFR6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.