Stromlieferung - Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 201/1690
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung - Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
Der Landkreis Regensburg schreibt für seine eigenen Entnahmestellen (Los 1, voraussichtlich 2.267.884 kWh pro Jahr), für die Entnahmestellen des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim (Los 2, voraussichtlich 348.782 kWh pro Jahr) und die Entnahmestellen des Eigenbetriebs Kreisklinik Wörth an der Donau (Los 3, voraussichtlich 1.732.578 kWh pro Jahr) (nachfolgend 3 Auftraggeber genannt) die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) europaweit im offenen Verfahren aus. Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag). Fortführung bei Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften des Landkreises Regensburg
Neutraubling
Voraussichtliche Liefermenge 2.267.884 kWh pro Jahr; Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag). Der Ökostrom muss für Los 1 (Liegenschaften des Landkreises Regensburg) während des gesamten Lieferzeitraums zu einem Anteil von mindestens 30 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen stammen. Im Übrigen (70%) kann der Auftragnehmer auch Ökostrom aus Altanlagen liefern.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften des Zweckverbands Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
Voraussichtliche Liefermenge 348.782 kWh pro Jahr; Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag).
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften des Eigenbetriebs „Kreisklinik Wörth a. d. Donau des Landkreises Regensburg“
Voraussichtliche Liefermenge 1.732.578 kWh pro Jahr; Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) - Landkreisliegenschaften
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) - Musikakademie Alteglofsheim
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) - Kreisklinik Wörth a. d. Donau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortführung zu Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Ökostrom muss für Los 1 (Liegenschaften des Landkreises Regensburg) während des gesamten Lieferzeitraums zu einem Anteil von mindestens 30 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen stammen. Im Übrigen (70%) kann der Auftragnehmer auch Ökostrom aus Altanlagen liefern. Für Los 2 (Liegenschaft Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim) und Los 3 (Liegenschaften des Eigenbetriebs „Kreisklinik Wörth a. d. Donau des Landkreises Regensburg“) ist Ökostrom ohne einem Mindestanteil von 30 % aus Neuanlagen zu liefern.
Strom aus erneuerbaren Energien ist
a) Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom,
b) der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen,
c) der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird.
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas. Energie, die aus flüssiger Biomasse erzeugt wird, wird nur dann als erneuerbare Energie anerkannt, wenn die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe der EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) eingehalten werden.
Neuanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die bis zu vier Jahre vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. bis zu sechs Jahre vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie in Betrieb genommen wurden. Als Strom aus einer Neuanlage gilt auch die Ökostrommenge, die einer nach den genannten Zeitpunkten erstmalig in Betrieb genommenen Erhöhung des elektrischen Arbeitsvermögens einer ansonsten älteren Stromerzeugungsanlage zuzurechnen ist. Eine Ökostrommenge aus der Mitverbrennung von Biomasse in einem mehr als 4 Jahre vor dem 1. Januar 2022 in Betrieb genommenen thermischen Kraftwerk gilt als Strom aus einer Neuanlage, wenn die öffentlich-rechtliche Änderungsgenehmigung zur Umstellung auf die Mitverbrennung von Biomasse maximal 4 Jahre vor dem 1. Januar 2022 bestandskräftig geworden ist. Die Definition von Neuanlagen orientiert sich an der angenommenen Nutzungsdauer der Erzeugungsanlagen (unter Berücksichtigung der Afa-Tabellen).
Altanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, deren Inbetriebnahmezeitpunkt 4 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. 6 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie lag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-regensburg.de/