Konzeption, Organisation, Durchführung der Schülerveranstaltungsreihe „Berufliche Bildung – Zukunft für Alle!“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021MGO000007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption, Organisation, Durchführung der Schülerveranstaltungsreihe „Berufliche Bildung – Zukunft für Alle!“
Die Leistung beinhaltet die Konzeption, Organisation und Durchführung der Schülerveranstaltungsreihe „Berufliche Bildung – Zukunft für Alle!“, bestehend aus jeweils einer eintägigen Veranstaltung in allen Regierungsbezirken sowie einer Abschussveranstaltung.
Ziel dabei ist, Werbung für die berufliche Bildung zu machen, ihre Chancen und Möglichkeiten aufzuzeigen und Schülerinnen und Schülern eine Hilfestellung bei der Berufsorientierung zu geben.
Die Leistung beinhaltet die Konzeption, Organisation und Durchführung der Schülerveranstaltungsreihe „Berufliche Bildung – Zukunft für Alle!“, bestehend aus jeweils einer eintägigen Veranstaltung in allen Regierungsbezirken sowie einer Abschussveranstaltung.
Ziel dabei ist, Werbung für die berufliche Bildung zu machen, ihre Chancen und Möglichkeiten aufzuzeigen und Schülerinnen und Schülern eine Hilfestellung bei der Berufsorientierung zu geben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt insoweit die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage von mind.3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Konzeption, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung). bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers
- inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der er-brachten Leistung
- Erbringungszeitpunkt
- Wert der erbrachten Leistung
Mindestvoraussetzung:
• Mindestens zwei Referenzen müssen in Zusammenarbeit mit einer oberste Landes- oder Bundesbehörde durchgeführt worden sein.
• Mindestens eine Referenz muss den Bereich beruflicher Bildung abdecken.
Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.12.2021, 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.