Uhlandschule Hauptgebäude - Sanierung/ Umbau, Nürnberg - Fachplanung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 001-06568-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]38
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbg.nuernberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Uhlandschule Hauptgebäude - Sanierung/ Umbau, Nürnberg - Fachplanung ELT
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT §55 HOAI LPH 1-9
Nürnberg
Die WBG KOMMUNAL GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in der Uhlandstraße auf dem bestehenden Grundstück die umfassende Sanierung und den Umbau einer ca. 8.570 m² BGF großen Grund- und Mittelschule. Das bestehende Hauptgebäude ist ein in der Gründerzeit errichteter viergeschossiger zweiflügeliger Bau, der unter Denkmalschutz steht.
Die beiden vorhandenen Funktionseinheiten von Grundschule und Mittelschule, werden durch die neue Planung und Errichtung eines eigenen Gebäudes für die Grundschule auf dem Areal, aus Kapazitätsgründen zukünftig getrennt. Das Bestandsgebäude ist für die reine Nutzung als Mittelschule vorgesehen. Im Raumprogramm sind neben den üblichen Klassenzimmern auch neue Fachräume, Funktionsräume, Büros und zusätzliche Räume zur Ganztagsbetreuung geplant.
Der bereits erfolgte Umbau des Seitenflügels der ehemaligen Kleinhallen mit Anbau aus den 70er Jahren, zu einer den aktuellen Anforderungen entsprechenden Ganztags-/ Mittagsbetreuung mit Mensa, ist seit Herbst 2021 in Betrieb.
Aufgrund der voraussichtlich umfassenden baulichen Maßnahmen im Bestand, bei teilweise laufenden Schulbetrieb, ist eine zeitliche Trennung der Tätigkeiten in zwei Bauabschnitte notwendig. Unmittelbare Schnittstellen zu den vorgelagerten Maßnahmen "Umbau ehemalige Kleinhallen und Neubau Grundschule" auf dem Gesamtareal, bestehen außer bei den Außenanlagen keine, müssen aber in der Planung insbesondere dem erfolgten Umbau der ehemalige Kleinhallen berücksichtigt werden. Die Maßnahmen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Wesentliche Rahmenbedingungen im Projekt:
- Bestandsuntersuchungen der Statik und eine durchgeführte statische Prüfung im Jahr 2019 haben ergeben, dass voraussichtlich eine flächige Sanierung der Bestandsdecken in allen Gebäudeteilen erforderlich ist
- Das seit 2019 installierte Bauwerksmonitoring ist maßgeblich in der Planung zu beachten
- Bereits erfolgte Sicherungsmaßnahmen der Türme
- Ertüchtigung Brandschutz nach aktuellem Regelwerk (kein Bestandsschutz vorhanden)
- Alle relevanten Belange des Denkmalschutzes sind zu beachten (ggf. inkl. Fördermittel)
- Beachtung der Möglichkeit der Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude (BEG) - Sanierung zum "Effizienzgebäude Denkmal"
Terminschiene:
Planungsbeginn II/2022
Ausführung Sanierung Bestand 1.BA III/2023 - III/2025
Ausführung Sanierung Bestand 2.BA III/2025 - III/2027
Kostenrahmen:
Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 30 Mio. Euro "netto" KG 200-700 und 23 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt. Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70% zu 30% ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI-Fachplanerhonorars ELT 3,44 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
Leistungsumfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß §34 HOAI werden stufenweise beauftragt. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise, in folgenden Stufen:
Stufe 1: HOAI Leistungsphase 1 - 2
Stufe 2: HOAI Leistungsphase 3 - 4
Stufe 3: HOAI Leistungsphase 5 - 7
Stufe 4: HOAI Leistungsphase 8 - 9
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. der Stufe 2 bis 4 [ganz oder teilweise] besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten
3) Fachliche Eignung - Referenzliste: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 6. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Verhandlungstermin
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
7) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Projektleitung)
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich)
-alle Angaben in EUR netto
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für
sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR.
Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall
bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1) Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Ingenieur" (max. 50 Punkte möglich)
<3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich)
<2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) (max. 50 Punkte möglich)
>1 = 0 Punkte
= 1 = 10 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
4) Referenzliste
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende
Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
-ELT-Planung § 55 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
- Mindest abzudeckende Anlagengruppen 4, 5, 6
-Mindesthonorarzone II oder höher
-Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme in den letzten zehn Jahren (nach 01.01.2011)
REFERENZ 1:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je
Referenz max. 20 Punkte):
< 1,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 1,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 3,0 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
-Bildungs- oder Kulturgebäude = 7,5 Zusatzpunkte
-Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme eines Gebäudes unter Denkmalschutz = 7,5 Zusatzpunkte
REFERENZ 2:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je
Referenz max. 20 Punkte):
< 1,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 1,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 3,0 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
-Bildungs- oder Kulturgebäude = 7,5 Zusatzpunkte
-Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme = 7,5 Zusatzpunkte
REFERENZ 3:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je
Referenz max. 20 Punkte):
< 1,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 3,0 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 3,5 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
-Bildungs- oder Kulturgebäude = 7,5 Zusatzpunkte
-Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme = 7,5 Zusatzpunkte
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die
Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung
nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland