Rahmenvereinbarung zur Abfallentsorgung für Kabinenschiffe an der städtischen Personenschifffahrtslände
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Abfallentsorgung für Kabinenschiffe an der städtischen Personenschifffahrtslände
Die das Stadtwerk Regensburg GmbH beabsichtigt die Abfallentsorgung für Kabinenschiffe an der städtischen Personenschifffahrtslände in Regensburg mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit der Option zur Verlängerung um weitere zwei Jahre (2 x 1 Jahr) zu vergeben.
Die das Stadtwerk Regensburg GmbH beabsichtigt die Abfallentsorgung für Kabinenschiffe an der städtischen Personenschifffahrtslände in Regensburg mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit der Option zur Verlängerung um weitere zwei Jahre (2 x 1 Jahr) zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Abfallentsorgung für Kabinenschiffe an der städtischen Personenschifffahrtslände
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lappersdorf
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).