Kläranlage Hof, BW 42+61 (FB 1-3) - Faulbehälter-Reinigungsarbeiten im gefüllten Zustand
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Hof, BW 42+61 (FB 1-3) - Faulbehälter-Reinigungsarbeiten im gefüllten Zustand
Dringende Reinigungsarbeiten in Faulbehältern (3 x 2.800 m³) im gefülltem Zustand.
Kläranlage Hof, Uferstr. 55, 95028 Hof
Aufgrund von Betriebsstörungen bzw. Anlagenstillstand muss dringend zeitnahe wieder eine Reinigung der drei Faulbehälter im gefüllten Zustand (nasse Räumung) bei ca. 38°C Faulschlammtemperatur durchgeführt werden.
Die Ausführung der Leistung ist in KW 40/2021 nach der Demontage der Behälterhaube zu beginnen. Die vollständige Leistung ist bis spätestens KW 49/2021 abzuschließen.
Mit dem Angebot sind zwingend mindestens drei Referenzen bzgl. Faulturmreinigung im gefüllten Zustand vorzulegen. Fehlen die vorgenannten Nachweise/Referenzen wird das Angebot ausgeschlossen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kläranlage Hof, BW 42+61 (FB 1-3) - Faulbehälter-Reinigungsarbeiten im gefüllten Zustand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1060
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]