Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gemeinsame ökologische Maßnahmen VE5605 - MK 5 Ingenieurbau Integralbrücke über das Auefließgewässer (AFG) Reibersdorf Referenznummer der Bekanntmachung: M-101-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gemeinsame ökologische Maßnahmen VE5605 - MK 5 Ingenieurbau Integralbrücke über das Auefließgewässer (AFG) Reibersdorf
Ingenieurbau Integralbrücke über das Auefließgewässer (AFG) Reibersdorf
Gemeinde Parkstetten, Ortsteil 94365 Reibersdorf, Landkreis Deggendorf, Regierungsbezirk Niederbayern
Oberboden 1.160 m3
Baugrubenaushub 6.300 m3
Bodeneinbau 3.000 m3
Spundwand vorübergehende Zwecke 2.100 m2
Aussteifung Walzprofilträger 31 t
Stahlbetonarbeiten 500 m3
Betostahl 55 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seine Befähigung zur Berufsausübung mit einer direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit einer direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE, ergänzt durch einschlägige Unterlagen erbracht werden. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
Blutenburgstraße 20
80636 München
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen kostenfrei und unmittelbar zugänglich auf www.vergabe.bayern.de unter der Vergabe Nr. M-101-21 zur Verfügung.
Angebote oder Bewerbungen dürfen elektronisch nur über die Vergabeplattform des Freistaates Bayern www.vergabe.bayern.de abgegeben werden.
Angebote oder Bewerbungen, die auf anderen Vergabeplattformen, z. B. www.evergabe.online.de abgeben werden, können nicht gewertet werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein eventueller Bieterdialog (Fragen und Antworten) nur über die Plattform www.vergabe.bayern.de abgewickelt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wiges-gmbh.de