Prio1 N - Rammschutz/Handläufe Referenznummer der Bekanntmachung: KB.1210.004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prio1 N - Rammschutz/Handläufe
München KIinik Bogenhausen, Prioritäre Bestandssanierung - Prio1 Nord
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
1. Bauabschnitt
Ca. 280m Wandschutzplatten aus Kunststoff H= 950mm bis 1310mm
Ca. 55m Wandhandläufe
2. Bauabschnitt
Ca. 330m Wandschutzplatten aus Kunststoff H= 950mm bis 1310mm
Ca. 50m Wandhandläufe
3. Bauabschnitt
Ca. 260m Wandschutzplatten aus Kunststoff H= 950mm bis 1310mm
Ca. 50m Wandhandläufe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prio1 N - Rammschutz/Handläufe
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RL2P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.