Sanierung des Rathauses Schloss Geyerswörth - Heizung und Lüftung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-021/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Rathauses Schloss Geyerswörth - Heizung und Lüftung
Sanierung eines denkmalgeschützten Objekts im Unesco-Weltkulturerbe/Heizungsinstallation nach DIN 18380 und Lüftungsinstallation nach DIN 18379
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanierung eines denkmalgeschützten Objekts im Unesco-Weltkulturerbe/Heizungsinstallation nach DIN 18380 und Lüftungsinstallation nach DIN 18379Heizungsinstallation:Komplettinstallation des Wärmeverteilnetzes (Kupferrohrleitung ca. 560 m, Mehrschichtverbundrohr ca. 930 m, Stahlrohrleitung ca. 340 m)Anschluss an bauseitige FernwärmestationInstallation von 89 RöhrenradiatorenInbetriebnahme und Einregulierung der gesamten HeiztechnikLüftungsinstallation:ca. 50 m Lüftungsrohr (Wickelfalzrohr, Abluft)Installation eines Abluftgerätes (250 m³/h) sowie Einzelraumsteuerungen in den sanitären RäumenBrandschutztechnische Ertüchtigung der jeweiligen VersorgungsleitungenBaubeginn: 02.11.2021 - 12.12.2022 (Abnahme)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.