Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth - Sanitärinstallation II Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-020/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth - Sanitärinstallation II
Sanierung eines denkmalgeschützten Objekts im Unesco-Weltkulturerbe / Sanitärinstallation nach DIN 18381
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanierung eines denkmalgeschützten Objekts im Unesco-Weltkulturerbe / Sanitärinstallation nach DIN 18381 Komplettinstallation der Verteilungsleitungen (KW-Leitungen aus Edelstahl ca. 240 m und Mehrschichtverbundrohr ca. 185 m). — Installation 8 Waschtische, 11 WC-Anlagen, 5 Urinal-Anlagen, 3 Ausgussbecken), — Installation Tauchpumpe und Kleinhebeanlage, — Installation der Schmutzwasserleitungen (PP-Rohr ca. 160 m, SML-Rohr ca. 100 m). Brandschutztechnische Ertüchtigung der jeweiligen der Versorgungsleitungen. Ausführung: 2.11.2021 — 12.12.2022 (Abnahme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.