Gemeinde Feldkirchen, Bebauung Raiffeisenstraße Neubau einer Wohnanlage mit Seniorenwohnen, Mittagsbetreuung, Bürgertreff und Tiefgarage 32410 Pflasterarbeiten TG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.feldkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Feldkirchen, Bebauung Raiffeisenstraße Neubau einer Wohnanlage mit Seniorenwohnen, Mittagsbetreuung, Bürgertreff und Tiefgarage 32410 Pflasterarbeiten TG
Die Gemeinde Feldkirchen beabsichtigt eine Wohnanlage mit Mittagsbetreuung, Multifunktionsraum, 2 Cluster Seniorenwohnen und einer Tiefgarage zu errichten.
Das Planungsgrundstück liegt in einem Wohnquartier, das an die Sondernutzung im Osten angrenzt.
Im Norden stellt die Bahnlinie eine Grenze zum anschließenden Gewerbegebiet dar.
Die vorgeschlagenen Baukörper umgreifen einen gemeinsamen Wohnhof in lockerer Stellung, der die Mitte des Quartiers bildet.
Raiffeisenstraße 4 , 85622 Feldkirchen
Die Veröffentlichung umfasst die Pflasterarbeiten:
Ausführungstermine: 8.12.2021-23.2.2022
Kernmengen:
— Betonsteinpflaster ca. 2 300 m2,
— Schottertragschicht ca. 350 m3,
— Entwässerungsrinne Polymerbeton ca. 7 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflasterarbeiten TG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Egling
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 82544
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/ vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/ vergabekammer-suedbayern/index.html