Gemeinde Feldkirchen, Bebauung Raiffeisenstraße Neubau einer Wohnanlage mit Seniorenwohnen, Mittagsbetreuung, Bürgertreff und Tiefgarage 34200 Trockenbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.feldkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Feldkirchen, Bebauung Raiffeisenstraße Neubau einer Wohnanlage mit Seniorenwohnen, Mittagsbetreuung, Bürgertreff und Tiefgarage 34200 Trockenbauarbeiten
Die Gemeinde Feldkirchen beabsichtigt eine Wohnanlage mit Mittagsbetreuung, Multifunktionsraum, 2 Cluster Seniorenwohnen und einer Tiefgarage zu errichten.
Das Planungsgrundstück liegt in einem Wohnquartier, das an die Sondernutzung im Osten angrenzt.
Im Norden stellt die Bahnlinie eine Grenze zum anschließenden Gewerbegebiet dar.
Die vorgeschlagenen Baukörper umgreifen einen gemeinsamen Wohnhof in lockerer Stellung, der die Mitte des Quartiers bildet.
Raiffeisenstraße 4 85622 Feldkirchen
Die Veröffentlichung umfasst die Trockenbauarbeiten:
— Ausführungsbeginn: 8.2.2022,
— Fertigstellung: 14.11.2022.
Kernmengen:
— Metallständerwände (GKB, GKBI, H-GKFI) ca. 3 750 m2,
— Metallständer-Brandwände (GM-F) ca. 6 m2,
— Installationswände (GKB, GKBI, H-GKFI) ca. 550 m2,
— Vorsatzschalen (GKB, GKBI, H-GKFI) ca. 520 m2,
— Schachtwände (GKF) ca. 5 m2,
— Trockenputz (GKB) ca. 20 m2,
— Akustikwandpaneele ca. 37 m2,
— abgehängte Akustikdecken (GKB, GKBI) ca. 590 m2,
— abgehängte Gipskartondecken ohne / mit Brandschutzanforderungen F0 – F90 (GKB, GKBI, GKFI, GKF) ca. 1 170 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thanndorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/ vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/ vergabekammer-suedbayern/index.html