Wasserstoff-Blockheizkraftwerk Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT575/DTEC_HW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserstoff-Blockheizkraftwerk
Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines mobilen Wasserstoff-Blockheizkraftwerks (BHKW).
Als Teil des Gesamtprojekts Munich Mobility Research Campus (MORE) entwickelt und baut das Labor für Fahrzeugantriebe ein intelligentes Kraftwerk (Smart Power Plant), das den UniBw M Campus autark mit nachhaltigen Energieträgern in verkleinertem Maßstab versorgt. Hierzu erzeugt aus Sonnen- und Windkraft gewonnener Strom durch Elektrolyse grünen Wasserstoff, der die Energie langfristig speichert. Die UniBw M beabsichtigt, den Wasserstoff mittels eines BHKW zu Forschungs- und Demonstrationszwecken als Strom- und Heizquelle einzusetzen. Um den Campus auch in Notfällen und unabhängig vom Wasserstoffspeicher zu versorgen, muss sich das BHKW auch für den Erdgasbetrieb eignen. Das BHKW dient nicht nur der forschenden und demonstrativen Produktion von Strom und Wärme, sondern ist selbst Forschungsgegenstand.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wasserstoff-Blockheizkraftwerk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heek
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48619
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.