Schüler-/Klientenbeförderung Blindeninstitut Aschaffenburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26 Unterfranken
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-unterfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schüler-/Klientenbeförderung Blindeninstitut Aschaffenburg
Beförderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Sehbehinderung, Blindheit und weiterem komplexen Unterstützungsbedarf des Blindeninstituts Aschaffenburg von deren Wohnorten zu der Einrichtung in Aschaffenburg, Ahornweg 116 voraussichtlich in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 31.08.2023.
Hierbei sollen solche Busse eingesetzt werden, in denen die Beförderung auch in Rollstühlen möglich sein muss.
Die Schüler- und Schülerinnen der Graf-zu-Bentheim-Schule mit angeschlossener Tagesstätte sind schultäglich nach dem Ferienplan der Graf-zu-Bentheim-Schule des Blindeninstituts Aschaffenburg zu befördern. Derzeit werden insgesamt 27 Schülerinnen und Schüler an ca. 187 Schultagen befördert. Die derzeitigen Touren beinhalten die Fahrten der Schülerinnen und Schüler nach Elsenfeld und zurück nach Hause zu ihren Familien.
Für die künftig angebotene Ferienbetreuung am Blindeninstitut Aschaffenburg sind andere Fahrtrouten zu erstellen.
Alle Touren sind umzugsbedingt und auch für die Kalkulation durch die Bieter selbst zu erstellen. In der konkreten Umsetzung sind sie mit dem Blindeninstitut Aschaffenburg abzustimmen.
Aschaffenburg
Beschreibung Beförderungsauftrag
Beförderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Sehbehinderung, Blindheit und weiterem komplexen Unterstützungsbedarf des Blindeninstituts Aschaffenburg von deren Wohnorten zu der Einrichtung in Aschaffenburg, Ahornweg 116 voraussichtlich in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 31.08.2023.
Hierbei sollen solche Busse eingesetzt werden, in denen die Beförderung auch in Rollstühlen möglich sein muss.
Die Schüler- und Schülerinnen der Graf-zu-Bentheim-Schule mit angeschlossener Tagesstätte sind schultäglich nach dem Ferienplan der Graf-zu-Bentheim-Schule des Blindeninstituts Aschaffenburg zu befördern. Derzeit werden insgesamt 27 Schülerinnen und Schüler an ca. 187 Schultagen befördert. Die derzeitigen Touren beinhalten die Fahrten der Schülerinnen und Schüler nach Elsenfeld und zurück nach Hause zu ihren Familien.
Für die künftig angebotene Ferienbetreuung am Blindeninstitut Aschaffenburg sind andere Fahrtrouten zu erstellen.
Alle Touren sind umzugsbedingt und auch für die Kalkulation durch die Bieter selbst zu erstellen. In der konkreten Umsetzung sind sie mit dem Blindeninstitut Aschaffenburg abzustimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232242
beziehungsweise siehe Vergabeunterlagen (Formular L124).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232242
beziehungsweise siehe Vergabeunterlagen (Formular L124).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232242
beziehungsweise siehe Vergabeunterlagen (Formular L124).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232242
beziehungsweise siehe Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen und Formular L124).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.