Dienstleistungen für Altpapier aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken Referenznummer der Bekanntmachung: NO02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dörfles-Esbach
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96487
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zaw-coburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für Altpapier aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken
Annahme und Umladung sowie Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Gebiet des Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken
Los 1: Annahme und Umladung von Altpapier (PPK)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Annahme und Umladung von Altpapier (PPK)
Der Auftraggeber ist berechtigt, zwei Mal die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens zum 15.12.2023 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.06.2025 ausgeübt werden bzw. spätestens bis zum 15.12.2024 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.06.2026 ausgeübt werden. Der Vertrag endet endgültig zum 30.06.2026.
Los 2: Transport und Vermarktung von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Übernahme, Transport und Vermarktung zur Verwertung des Altpapiers (PPK)
Der Auftraggeber ist berechtigt, zwei Mal die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens zum 15.12.2023 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.06.2025 ausgeübt werden bzw. spätestens bis zum 15.12.2024 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.06.2026 ausgeübt werden. Der Vertrag endet endgültig zum 30.06.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Auftragsverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstage-buch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Los 1: Benennung des vorgesehenen Ladegeräts für die Beladung von Schubbodenaufliegern (Anzahl und Typ der Fahrzeuge)
- Los 1: Angaben zu Anzahl des für den Einsatz an der Übergabestelle vorgesehene Personals
- Los 2: Benennung der für den Transport vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl und Typ der Fahrzeuge)
- Los 2: Ggf. Benennung der vorgesehenen Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und / oder Sortierreste.
- Los 2: Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlage für Altpapier.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.