Rahmenvereinbarung Friedhofs- und Bestattungsleistungen – Friedhöfe Dinkelsbühl und Weidelbach – 12/2021 bis 11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinkelsbühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dinkelsbuehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Friedhofs- und Bestattungsleistungen – Friedhöfe Dinkelsbühl und Weidelbach – 12/2021 bis 11/2025
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.12.2021. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit zum 30.11.2025 oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
— Friedhof Dinkelsbühl, Mönchsrother Straße 19, 91550 Dinkelsbühl
— Friedhof Weidelbach, Fl.-Nr. 432, 91550 Dinkelsbühl
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach.
Die Rahmenvereinbarung wird – unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung – zum 01.12.2021 geschlossen und hat eine reguläre Laufzeit von vier Jahren bis zum 30.11.2025. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Zu Vertragsbeginn gilt eine dreimonatige Probezeit, die auf die Vertragslaufzeit angerechnet wird. Nach einmaliger schriftlicher Abmahnung des Auftragnehmers besteht für die Probezeit eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers mit einer Frist von zwei Wochen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Der Leistungsabruf erfolgt jeweils als Einzelbeauftragung auf Basis der Rahmenvereinbarung. Verbindliche Angaben über den Mindestkontraktwert, Anzahl und Umfang der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen sind nicht möglich.
Für die Rahmenvereinbarung wird nach den Erfahrungen der Vorjahre einschließlich des 1. Halbjahrs 2021 ein unverbindlicher Kontraktwert i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Kalenderjahr erwartet. Verbindliche Angaben über die Anzahl der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen innerhalb der Vertragslaufzeit sind jedoch nicht möglich (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV). Somit kann seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf einen zu erwartenden Mindestkontraktwert abgeleitet werden.
Mit Blick auf das gesamtpandemische Geschehen und den Vormarsch von SARS-CoV-2-Varianten mit möglichen Auswirkungen auf das Bestattungsaufkommen wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (Wert der erfolgten Leistungsabrufe) auf [Betrag gelöscht] EUR netto festgelegt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung bewegt sich damit 10 Prozent über dem Schätzwert für die Gesamtlaufzeit.
Einzelbeauftragungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf Basis der dort geregelten Leistungsinhalte und Vergütungsparameter.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Friedhofs- und Bestattungsleistungen – Friedhöfe Dinkelsbühl und Weidelbach – 12/2021 bis 11/2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinkelsbühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91550
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bestattungen-wendel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).