FADZ Lichtenfels – Umnutzung ehem. Kirschbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 209-547588)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenfels
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lichtenfels.de
Abschnitt II: Gegenstand
FADZ Lichtenfels – Umnutzung ehem. Kirschbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Der Zweckverband „FADZ Lichtenfels“ vertreten durch die Stadt Lichtenfels plant die Umnutzung der ehemaligen Kirschbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnolo-gien.
Die Kirschbaummühle in der Coburger Straße 43 in Lichtenfels besteht aus mehreren Bauteilen:
- Villa: erbaut 1922/23; EG + 3 OG
- Mühlenbau: erbaut 1932; EG + 4 OG
- Silobau: erbaut 1921; EG + 6 OG
Sowohl der Mühlen- als auch der Silobau wurden nach einem Brand in den Jahren 1950/51 instandgesetzt und teilweise neu aufgebaut.
Es liegt eine umfassende Gebäudeanalyse zur Kirschbaummühle vor. Diese wird mit den Vergabeunterlagen der 2. Stufe zur Verfügung gestellt.
Das Gebäude der Kirschbaummühle steht nicht unter Denkmalschutz ist jedoch Teil eines Bodendenkmals (D-4-5832-0194), das sich über weite Teile der Stadt Lichtenfels erstreckt.
Das Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien (FADZ) setzt es zum Ziel, ein sowohl regionales als auch deutschlandweites Zentrum zur Entwicklung zukünftiger innovativer Produkte, Software und Services für Fertigung und 3D-Druck zu werden.
Bildung, Forschung, Handwerk und Industrie kommen hier zusammen.
Wichtiger Bestandteil des FADZ wird eine Kooperation mit dem hierfür einzurichtenden Master-Studiengang „Additive Fertigung und Leichtbau“ der Hochschule Coburg sein.
In der konkreten Nutzung heißt das, dass das FADZ über Labore für die additive Fertigung verfügen wird, es wird Büroarbeitsplätze für die Hochschule Coburg u.A. geben, zudem eine Co-Working-Werkstatt und das sogenannte FADZ-Lab., eine Kreativwerkstatt für Schulen und Lehreinrichtungen zum Thema „Digitale Zukunftstechnologien“. Schulungsräume und ein großer Präsentationsraum ergänzen das Programm.
Es liegt eine vertiefte Machbarkeitsstudie mit Variantenplanungen zur Umsetzung des geplanten Raumprogrammes und groben Kostenannahmen vor. Diese Machbarkeitsstudie soll Grundlage für die weitere Bearbeitung sein.
Für den weiteren Projektverlauf soll Variante 2 der Machbarkeitsstudie weiterverfolgt werden.
Bei diesem Konzept ist ein Anbau in Richtung des SÜC-Gebäudes beabsichtigt. Die 4. bis 6. Etagen auf Mühlen- und Silobau werden als Aufstockung in Holzbauweise errichtet.
Besonders die Nachhaltigkeit von Konstruktionen, der Materialien und des Betriebes soll bei der Umnutzung der Kirschbaummühle im Vordergrund stehen
Kennzahlen Variante 2:
- NF = 2.100 m² + Keller 90 m²
- BGF = 3.070 m²
Die Kosten für die Kostengruppen 200 – 400 werden anhand von Kostenrichtwerten vorläufig mit ca. 9,85 Mio. € brutto ermittelt.
Es handelt sich um eine mit Bundes- und Landesmitteln geförderte Maßnahme.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022 / 2023
- Bauausführung in einem Zug ab Anfang 2024
- Gesamtfertigstellung 1. Quartal 2026.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
-Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien / Formale Ausschlussgründe) nachIII.1.1).
-Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2)(max. Punktezahl: 10 Punkte).
-Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a)(max. Punktezahl: 8 Punkte).
-Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b)(max. Punktezahl: 84 Punkte).
-Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c)(max. Punktezahl: 56 Punkte).
-Technische Ausstattung nach III.1.3d)(max. Punktezahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 163 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
- Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien / Formale Ausschlussgründe) nachIII.1.1).
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) (max. Punktezahl: 10 Punkte).
- Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a) (max. Punktezahl: 8 Punkte). - Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b) (max. Punktezahl: 81 Punkte).
- Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c) (max. Punktezahl: 56 Punkte).
- Technische Ausstattung nach III.1.3d) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 160 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Un-terkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskrite-rien aus dieser Bekanntmachung.
III.1.3.b.) Referenzen / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. drei Referenzen die mit der Komplexität der Planungsanforderungen der Bauaufgabe vergleichbar sind.
- Gebäude für Ausbildung, Wissenschaft, Forschung, z.B. Schulen, Hochschulen, Bildungszentren, Labor- oder Institutsgebäude, etc.
je Referenz sind anzugeben:
- Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild
- Angabe ob Neubau oder Bauen im Bestand (siehe geforderte Mindeststandards)
- Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung (siehe geforderte Mindeststandards)
- Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards)
- Angabe Bauherr (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner),
- Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.
- Projektleiter/in des Bewerbers,
- Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen
- Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene)
- Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.)
- Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche m2, Volumen m3 od. Anzahl Klassen / (Arbeits-) Plätze etc.)
- Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI,
- Vorlage eines aktuellen Referenz-/Bestätigungsschreiben des jew. AG welches den tatsächl. Leistungsstand wiedergibt.
III.1.3.b.) Referenzen / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. drei Referenzen die mit der Komplexität der Planungsanforderungen der Bauaufgabe vergleichbar sind.
- Gebäude für Ausbildung, Wissenschaft, Forschung, z.B. Schulen, Hochschulen, Bildungszentren, Labor- oder Institutsgebäude, etc.
je Referenz sind anzugeben:
- Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild
- Angabe ob Neubau oder Bauen im Bestand (siehe geforderte Mindeststandards)
- Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung (siehe geforderte Mindeststandards)
- Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards)
- Angabe Bauherr (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner),
- Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.
- Projektleiter/in des Bewerbers,
- Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen
- Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene)
- Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.)
- Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche m2, Volumen m3 od. Anzahl Klassen / (Arbeits-) Plätze etc.)
- Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI, - Die Vorlage eines aktuellen Referenz-/Bestätigungsschreiben des jew. AG ist freiwillig und wird nicht bewertet.