Beschaffung IT-Netzwerkkomponenten samt Dienstleistung für fünf Grundschulen in Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 01921/12/2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung IT-Netzwerkkomponenten samt Dienstleistung für fünf Grundschulen in Memmingen
Die Stadt Memmingen plant die Ausstattung der Grundschulen mit digitalen Klassenzimmern. In dieser Beschaffungsrunde ist hierbei die Anschaffung von Netzwerkkomponenten samt Installationsdienstleistung im Rahmen des Förderprogramms „Digital Pakt Schule“ für fünf Grundschulen vorgesehen. Die Ausschreibung umfasst insbesondere die Lieferung, Montage und Konfiguration der Hardware (u.a. 79 WLAN Access Points), sowie die Installation der Software, die zum verwendungsfertigen Betrieb des IT-Netzwerks samt WLAN notwendig ist.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Einzelnen sind die neuen Netzwerkkomponenten an die bereits bauseits vorhandene Netzwerkverkabelung (Netzwerkdose) anzuschließen. Neben der Montage der WLAN Access Points in den Klassenzimmern sind die benötigten Netzwerkkomponenten (Switche, Router) in den entsprechenden Unterverteiler zu setzen, konfigurieren und zu patchen. Ziel der Maßnahme ist ein für den Endanwender vollständig installiertes WLAN Netzwerk samt Einrichtung einer Content Filterung nach der jeweiligen pädagogischen Anforderung der Schule bereitzustellen. Zu berücksichtigen sind vorhandene IT-Gerätschaften welche an das neue Netzwerk wieder anzubinden sind. Hierzu zählen die Microsoft Windows Verwaltungs-PCs, Samsung Netzwerk Drucker, Konica Minolta Kopierer und Unify IP-Telefone welche in einem separaten VLAN zu konfigurieren sind. Zudem sind die in den Klassenzimmern verbauten ViewSonic (CDE7520 und IFP8650-3) Großbilddisplays in das WLAN Netz aufzunehmen und falls nötig umzupatchen.
Die vorhandenen städtischen Apple iPads sind mit dem dann bereitgestellten WLAN Netz zu verbinden.
Projektbegleitend ist eine ausreichende Einweisung des Systemverwalters in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule sowie eine lückenlose Dokumentation des gesamten IT-Netzwerks unabdingbar (zwingendes Auftragserfüllungskriterium).
Der Auftragnehmer liefert die zu beschaffenden Komponenten frei Haus an die vom Auftraggeber benannten Standorte (frei Verwendungsstelle) und verpflichtet sich, anfallende Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die Anlieferung, Aufstellung und Installation der Komponenten erfolgt an nachstehende Lieferadresse frei Verwendungsstelle:
Memmingen-Dickenreishausen, Oberdorfstraße 34, 87700 Memmingen
Memmingen-Volkratshofen, An der Schule 6, 87700 Memmingen
Memmingen-Steinheim, Schulweg 2, 87700 Memmingen
Theodor-Heuss-Grundschule, Machnigstraße 8, 87700 Memmingen
Elsbethen Grundschule, St.-Josefs-Kirchplatz 3, 87700 Memmingen
Die Transportkosten werden durch den Auftragnehmer getragen.
Die Lieferung und Installation soll in Abhängigkeit der Zuschlagserteilung zum frühestmöglichsten Zeitpunkt stattfinden. Der Vertragsbeginn wurde pauschal auf den 27.12.2021 gelegt. Tatsächlich beginnt der Vertrag mit der Zuschlagserteilung. Eine verwendungsfertige Bereitstellung der Gewerke hat aller spätestens bis zum 07.03.2022 zu erfolgen. Bei der Terminplanung zur Ausführung der Arbeiten hat eine Abstimmung mit dem IT- Koordinator für Schulen am Schulstandort Memmingen sowie mit der Schulleitung der jeweiligen Schule zu erfolgen. Primär sollen die Arbeiten in den bayerischen Schulferien durchgeführt werden. Außerhalb der Schulferien kann eine Durchführung der Arbeiten während des Schulbetriebs nur am Nachmittag durchgeführt werden.
Vor Beginn der Installationsarbeiten hat ein Einführungsgespräch mit dem Auftraggeber zu erfolgen, dieses ist das Schulverwaltungsamt der Stadt Memmingen, IT- Koordinator für Schulen am Schulstandort Memmingen.
Die Ausführung der Leistungen soll zum oben genannten Termin erfolgen. Es wird nach Erbringung der vollen Leistung einen vor Ort Termin an den jeweiligen oben genannten Standorten zur förmlichen Abnahme mit dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, IT-Koordinator der Stadt Memmingen stattfinden. Erst nach vollständiger, mangelfreier Leistungserbringung welche in schriftlicher Form von beiden Parteien festgelegt wird, ist eine Rechnungsstellung möglich. Teilzahlungen sind auch bei etwaigen Teillieferungen ausgeschlossen, falls eine evtl. Installationsverzögerung nicht nachweislich auf den Auftraggeber zurückzuführen ist. Die Rechnung ist nach Position- und Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers zu stellen, da ansonsten der Verwendungsnachweis bei der Regierung von Schwaben nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.
Die Ersteinweisung in das IT-Netzwerk hat in Absprache mit dem Systemverwalter und dem Auftraggeber im Anschluss an die Installationsarbeiten zu erfolgen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ),
ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
• Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände,
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Angabe des Jahresumsatzes
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Nachweis von mindestens 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen an Schulen mit entsprechendem Geräteumfang über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Gemäß VOL/B (Details siehe Leistungsbeschreibung). Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.