Automatisiertes Fahrzeug und Basisfahrzeug für den autonomen Güterverkehr
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatisiertes Fahrzeug und Basisfahrzeug für den autonomen Güterverkehr
Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines automatisierten Fahrzeugs mit Sondermesstechnik und eines dazu kompatiblen Basisfahrzeugs.
Als Teil des Gesamtprojekts erforscht die UniBw M den teil- und vollautonomen Gütertransport. Der Schwerpunkt liegt auf der für den autonomen Güterverkehr erforderlichen Messtechnik und Sensorik.
Die UniBw M beabsichtigt, ein elektrisch betriebenes Forschungsfahrzeug für den teil- und vollautonomen Gütertransport (automatisiertes Fahrzeug) und ein dazu kompatibles elektrisch betriebenes Serienfahrzeug (Basisfahrzeug) zu beschaffen.
Das automatisierte Fahrzeug beinhaltet Sondermesstechnik, um den autonomen Güterverkehr zu untersuchen.
Das Basisfahrzeug benötigt die UniBw M, um es mit Sensorik und eigenen Algorithmen auszustatten und damit unterschiedliche Sensorkonzepte zu vergleichen. Das Basisfahrzeug muss im Wesentlichen identisch zum automatisierten Fahrzeug sein. Der Auftragnehmer muss die Fahrzeuge bis spätestens zum 30.11.2021 liefern.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines automatisierten Fahrzeugs mit Sondermesstechnik und eines kompatiblen Basisfahrzeugs. Der Auftragnehmer muss die Fahrzeuge spätestens bis zum 30.11.2021 liefern, damit die UniBw M das Projekt "Munich Mobility Research Campus" (MORE) erfolgreich durchführen kann.
Folgende Anforderungen stellt die UniBw M an die Leistung:
1. Automatisiertes Fahrzeug:
• Umgerüstetes Serienfahrzeug mit ursprünglicher Straßenzulassung.
• Fahrzeugklasse M oder N.
• Drive-by-Wire-System.
• PKW, 2 Sitzplätze, Ladefläche mit festem Aufbau, fahrbar mit Führerscheinklasse B.
• Elektroantrieb mit min. 36 kW / 50 PS Dauerleistung.
• Reichweite von min. 100 km mit einer Batterieladung.
• Fahrbatterie und 12V-Bordnetz-Batterie müssen an vorhandener Infrastruktur (Stecker Typ 2) geladen werden können.
• Vergrößerte 12V Bordnetz-Batterie als Puffer für Messtechnik, min 120 Ah.
• Versorgung der Batterie (und damit der Messtechnik) über den serienmäßigen DC-DC-Konverter des Basisfahrzeugs.
• Elektrische Versorgung im Stand/Laborbetrieb über externe Einspeisung aus 230 VAC / 400 VAC (Typ-2-Stecker und Schuko-Stecker).
• Zentrales Interface zur Schaltung der Energieversorgung einzelner Verbraucher, ansteuerbar über CAN-Bus oder Ethernet.
• Realisierung eines gestuften Not-Aus-Konzepts (1. Messtechnik, 2. Eingriff Bussysteme, 3. Aktorik Gesamtfahrzeug); optional externer Not-Stopp über Funk.
• Freischaltung von Aktorik-Schnittstellen:
o Lenkung: Lenkwinkelschnittstelle.
o Längsführung: Geschwindigkeits- und optional Beschleunigungsschnittstelle:
- Für komfortable Fahrt und mögliche Rekuperation: Schnittstelle in den Antriebsstrang für Momenten-/Kraftvorgaben.
- Aus Sicherheitsgründen und für Notbremsungen redundant ausgelegter Aktor für die servohydraulische Bremsanlage.
o Ansteuerung von Sekundärfunktionen wie Licht/Blinker/Hupe.
• Ausstattung mit zu den bestehenden Systemen an der UniBw M kompatiblen Sensorik zur Überwachung des Fahrzeugumfeldes und zur eigenen Lokalisierung:
o 3D-LiDAR-Sensoren für Rundumsicht (2x Fahrzeugfront, 2x Fahr-zeugheck), mindestens je 16 Ebenen.
o Einbaumöglichkeiten für Kameras (Front, Heck, Fahrzeugseiten), optional direkt mit Kameras und zugehörigem Interface-Rechner ausge-stattet.
o Inertialsystem OxTS RT3003 v2 mit RTK-Korrekturdatenempfang über HF-Funkmodem.
• Ausstattung mit Low-Level-Fahrzeugrechner:
o Typ: dSpace MicroAutoBox II, zur Hard- und Softwarekompatibilität mit bei LRT1 und LRT8 vorhandenen Systemen.
o Zugriff auf Messwerte des Fahrzeugbordnetzes (CAN):
mindestens Fahrtrichtung/Gang, Geschwindigkeit, vier Einzelradgeschwindigkeiten und -pulszähler, Lenkwinkel, Motordrehzahl und -moment, Pedalstellungen, Ladezustand Batterie.
o Ansteuerung der analogen und digitalen Schnittstellen zur Fahrzeugansteuerung.
o Fertig ausgelegte und parametrierte Low-Level-Fahrzeugregelung unter Verwendung einer Antriebsmomentensteuerung inkl. Rekuperation, der Bremsaktorik sowie der Lenkung.
o Ethernetbasierte UDP-Schnittstelle zur Übertragung von Mess- und Statuswerten an den High-Level-Rechner und zur Annahme von Steuerkommandos.
• Ausstattung mit Kommunikationshardware
o HF-Funkmodem im Frequenzbereich 430-450 MHz.
o WLAN-Ethernet-Bridges 2,4 GHz und 5 GHz.
o LTE-Modem.
• Ausstattung mit bordgebundenem User-Interface-Rechner zum Starten und Überwachen des Systems.
• Dokumentation.
2. Basisfahrzeug:
• kompatible Fahrzeugplattform zum Automatisierten Fahrzeug.
• PKW, 2 Sitzplätze, Ladefläche mit festem Aufbau, fahrbar mit Führerscheinklasse B.
• Elektroantrieb mit min. 36 kW / 50 PS Dauerleistung.
• Reichweite von min. 100 km mit einer Batterieladung.
• Zuladung mindestens 900 kg.
• Ladefläche mit min. 4 m³ Ladevolumen.
• Fahrbatterie und 12V-Bordnetz-Batterie müssen an vorhandener Infrastruktur (Typ-2- Stecker und Schuko-Stecker) laden.
• Fahrzeugschnittstellenprotokoll identisch zum automatisierten Fahrzeug.
• Gleiche Fahrzeuggeometrie.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die UniBw M darf zur Beschaffung des automatisierten Fahrzeugs und des Basisfahrzeugs mit der StreetScooter GmbH (StreetScooter) nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden. StreetScooter ist Monopolist für die zu beschaffenden Leistungen. Lediglich StreetScooter erfüllt mit seinem automatisierten Fahrzeug alle Anforderungen der UniBw M, insbesondere an die benötigte Sondermesstechnik und -aktorik. Das gilt im Besonderen für das Drive-by-Wire-System und die mit den Systemen der UniBw kompatible weitere Sondermesstechnik. Einzig das handelsübliche Serienfahrzeug der StreetScooter erfüllt darüber hinaus die Anforderungen an das Basisfahrzeug, insbesondere an die identische Fahrzeuggeometrie und -plattform.
Zu dem Auftrag besteht auch keine Alternative oder Ersatzlösung. Insbesondere kommt nicht in Betracht, dass die UniBw M ein handelsübliches elektrisch betriebenes Fahrzeug beschafft und dieses nachträglich mit der erforderlichen Sondermesstechnik bzw. -aktorik ausrüstet oder ausrüsten lässt. Das wäre mit dem Projektplan unvereinbar und würde das gesamte Projekt gefährden, da die Meilensteine und damit die Projektziele unerreichbar wären. Aufgrund des unvorherbaren fortgeschrittenen Forschungsstands benötigt die UniBw das automatisierter Fahrzeug spätestens bis zum 30.11.2021. Die Fahrzeugplattform und -geometrie des Basisfahrzeugs muss identisch zu der Fahrzeugplattform und -geometrie des automatisierten Fahrzeugs sein, da die UniBw beabsichtigt, das Basisfahrzeug umzurüsten und verschiedene Sensorkonzepte auf beiden Fahrzeugen zu vergleichen.
Der fehlende Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Die UniBw M hat die Anforderungen nur aus sachlichen Gründen aufgestellt und nicht mit der Absicht, bestimmte Wirtschaftsteilnehmer zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Vor allem konnte die UniBw M die Leistung aufgrund von unvorhersehbaren Umständen nicht zu einem früheren Zeitpunkt ausschreiben. Wegen der in der ersten Jahreshälfte 2021 erarbeiteten Forschungsergebnisse und dem damit verbundenen nicht vorhersehbaren Forschungsstand benötigt die UniBw M die beiden Fahrzeuge, um die in den Simulationsexperimenten erzielten Ergebnisse bereits Anfang 2022 zu evaluieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.