Hybrides Berufsstarterprogramm (BGM) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004930
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hybrides Berufsstarterprogramm (BGM)
Gegenstand dieser Vergabe ist die Entwicklung, exklusive Bereitstellung und Weiterentwicklung eines hybriden, modularen Schulungsprogramms für die Zielgruppe Auszubildende und Studierende im angestellten und gewerblichen Bereich.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Entwicklung, exklusive Bereitstellung und Weiterentwicklung eines hybriden, modularen Schulungsprogramms für die Zielgruppe Auszubildende und Studierende im angestellten und gewerblichen Bereich. Das Programm soll Berufseinsteiger noch vor Start der Ausbildung und dann im gesamten Ausbildungsverlauf dabei unterstützen, gesundheitsrelevante Kompetenzen zu erwerben und diese nachhaltig in den beruflichen und privaten Alltag zu integrieren. Die Kompetenzen ergeben sich hierbei aus den im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands benannten Handlungsfeldern für die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V in der jeweils gültigen Fassung.
Der Vertrag verlängert sich nach einem Vertragsjahr, oder jeweils nach einem Vertragsverlängerungsjahr, automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn dieser nicht vom Auftragnehmer mit einer Frist von 9 Monaten zum Vertragsjahresende oder vom Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt wird. Die Vertragsverlängerungsmöglichkeit kann nur insgesamt fünfmal in Anspruch genommen werden. Nach insgesamt 6 Vertragsjahren ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Es werden die Bieter/Bewerber bzw. Bieter-/Bewerbergemeinschaften als geeignet betrachtet, die mindestens 55 Prozent der Bewertung erreichen bzw. überschreiten.
Davon werden im Ranking die 5 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Bewerber bzw. der Bieter hat zudem bei Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. Angebotsabgabe Angaben zum Vorliegen von allgemeinen vergaberechtlichen Ausschlussgründen, § 123, § 124 GWB zu machen. Dies ist direkt in den Vergabeunterlagen an den dafür vorgesehenen Stellen einzutragen. Die Eintragung des Bewerbers bzw. des Bieters dort stellt seine Eigenerklärung dar.
Angaben bzgl. einer möglichen Eignungsleihe hat der Bewerber an den dafür vorgesehenen Stellen der Vergabeunterlagen zu machen. Falls er sich der Eignungsleihe bedient, hat er gemäß den entsprechenden Hinweisen der Vergabeunterlagen das Dokument "Erklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und Nachunternehmer" sowie das Dokument “Anlage Erklärung Eignungskriterien Bewerber bzw. Bieter” (bereitgestellt unter "Vergabeunterlagen − Vertragsbedingungen/ Formulare") von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und/oder von jedem Unterauftragnehmer ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die eingehenden Teilnahmeanträge werden nach der mit den Beschaffungsunterlagen bereit gestellten Bewertungsmatrix bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung): Angabe zur Bewerber-/Bieterstruktur; Angaben zum Unternehmen; Unternehmensform; Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend); Verpflichtungserklärung des jeweils zur Eignungsleihe eingesetzten Unterauftragnehmer (falls zutreffend).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
(auch von Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber & jedem Mitglied der Bewerber-Bietergemeinschaft auszufüllen)
Der Bewerber bzw. Bieter hat bei Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. bei Angebotsabgabe Angaben zu einer möglichen Präqualifizierung zu machen. Dies ist den Vergabeunterlagen direkt einzutragen. Die Eintragung des Bewerbers bzw. des Bieters dort stellt seine Eigenerklärung dar. Das Vorliegen einer Präqualifizierung ist nicht erforderlich für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers bzw. des Bieters kann die Einreichung der bezeichneten Nachweise und Eigenerklärungen für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters nur dann ersetzen, wenn die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen mit den hier vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Erklärung der SBK über Datenschutz: Angaben zur Datenübertragung außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, Fernwartung, Vertragsverhältnis zu Unterauftragnehmern, Datenschutzrechtliche Kontrolle im Unternehmen, Sicherheitsaudits, Abschottung speichernder Stellen, Datenschutzbeauftragten, Schulungen des Datenschutzbeauftragten).
(auch von Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber & jedem Mitglied der Bewerber-Bietergemeinschaft auszufüllen)
Ziffer 6.4.1 Mindestumsatz:
Es besteht eine Mindestanforderung an den Gesamt-Jahresumsatz für jedes Jahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne Umsatzsteuer).
Ziffer 6.4.2 Bankauskunft:
Formlose Bankerklärung, welche NICHT älter als drei (3) Monate sein darf, zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Bankerklärung muss Informationen zu folgenden Punkten beinhalten: 1. Kundenverbindung/Kontoführung, 2. Finanzielle Verhältnisse, 3. Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit
, 4. oder zu den o. g. Punkten 1-3 vergleichbare Angaben;
Ziffer 6.4.3 Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht:
Nachweis der Versicherung von Betriebsrisiken: Der Bieter / Bewerber muss spätestens zum Vertragsbeginn und während der gesamten Vertragslaufzeit über eine Branchenübliche Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union verfügen und nachweisen können. Der Nachweis muss in deutscher Sprache vorliegen. Die Deckungssummen müssen zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden die marktübliche Höhe aufweisen. Die Versicherung muss auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz umfassen.
Ziffer 6.5.3 Trainernetzwerk:
Angabe, über wie viele Trainer (fest angestellte und freie Trainer) Sie im Durchschnitt in einem Überregionalen Trainernetzwerk verfügen.
Ziffer 6.5.4 Unternehmensreferenzen vergleichbare Leistung:
Geben Sie pro unten folgendem Unterkriterium ein (1) oder mehrere (maximal 3) Referenzprojekte der vergangenen drei Jahre an, für die Sie in Art und Umfang der Ausschreibung eine ähnliche oder vergleichbare Leistung erbracht haben. Anforderung: - Referenz - Projekt „Digitale Lösung“, - Referenz - Projekt „Präsenzlösung“, - Referenz - Projekt „Hybride Lösung“, - Referenz - „Überregionales Projekt“ (Deutschlandweit)
Zielerwartung ist ein Auftragnehmer der Kenntnisse und Erfahrung über ähnliche und/oder vergleichbare Projekte vorweisen kann.
Hierbei sollte vom Bewerber innerhalb der Referenzen auf - wesentliche Inhalte der Projekte; - besondere Herausforderungen; - Ziele und Ergebnisse bei der Leistungserbringung; - Vergleichbarkeit mit der Ausschreibung; - konzeptionelle Erarbeitung von Modulen in Zusammenarbeit mit dem Kunden; - digitale und analoge sowie hybride Veranstaltungsdurchführung; - überregionale Zusammenarbeit und Veranstaltungsabdeckung eingegangen werden.
Ziffer 6.5.2 Anzahl Mitarbeiter (Leistung): Es besteht eine Mindestanforderung an die Mitarbeiteranzahl, die für die Leistung im Bereich „Gestaltung Plattform“ tätig sind: Mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter der letzten drei (3) Jahre mit fachlicher Qualifikation gemäß Handlungsleitfaden zur Umsetzung des § 20 SGB V in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressmanagement/ Entspannung und Sucht;
Abschnitt IV: Verfahren
Für die Angemessenheit der Vertragslaufzeit von 6 Jahren sprechen insbesondere die vorangegangenen hohen Implementierungs-, Investitions- und Entwicklungskosten für die in der Entwicklungsphase bereit zu stellenden Basismodule seitens des Auftragnehmers. Durch eine verlängerte Vertragslaufzeit wird eine Amortisierung durch Nutzungsgebühren während des Vertrages für die Auftragnehmer erreicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 02.12.2021, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
6. Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen dienen nur zur Information im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Bitte geben Sie nur die in der Veröffentlichung geforderten Erklärungen und Nachweise zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab.
7. Geeignete Bewerber werden nach den oben stehenden Bedingungen ausdrücklich aufgefordert ein Angebot abzugeben. Vorzeitig abgegebene Angebote finden keine Beachtung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertagebzw.bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 GWB).