Generalsanierung Ortererschule Wörth - HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörth
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-hoerlkofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Ortererschule Wörth - HLS
Planung im Leistungsbild "Technische Ausrüstung" § 55 HOAI 2021 mit den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Wörth
Die Gemeinde Wörth (Landkreis Erding) plant den Umbau und die Erweiterung der Grund- und Mittelschule Wörth (Ortererschule Wörth).
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Die Schule liegt, zusammen mit der Kindertagesstätte St. Peter, am südlichen Ortsrand der Gemeinde Wörth.
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Die Brutto-Grundfläche der Schule inklusive der notwendigen Erweiterungsflächen beträgt ca. 6.000 m². Davon werden ca. 3 500 m² als offene Lernlandschaften gestaltet. Auch die Sporthalle soll auf eine 2- oder 2 ½ -fach Sporthalle vergrößert werden, ob durch Erweiterung oder Neubau, wird z. Z. noch geprüft.
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Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit auf etwa 18 Mio. € geschätzt.
Da es sich um einen Umbau handelt und der genaue Umfang (Sporthalle) noch unklar ist, kann die Kostenprognose nur als Anhaltspunkt dienen.
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Für die Schule und eine Reihe weiterer Gebäude wird in einem separaten Gebäude oder Gebäudeteil ein Heizkraftwerk zur Nahwärmeversorgung geplant werden. Die Planung dieses neuen Heizkraftwerks ist aber nicht Gegenstand dieses Auftrags. Die Versorgung eines Teils der Gebäude erfolgt bereits heute über die bestehende Heizung der Schule, die Nahwärmeleitungen sind daher bereits vorhanden.
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Für die Schule selbst ist derzeit eine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen.
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Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur Fachplanung nach Teil 4, Abschnitt 1 Technische Ausrüstung, mit den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 und jeweils den Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021.
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Dabei werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 (Leistungsstufe 1) beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich stufenweise die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt werden.
Der Auftraggeber behält sich eine Beauftragung nach Bauabschnitten vor.
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Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren, voraussichtlich im Herbst 2021. Weitere Termine und eine Kostenobergrenze werden mit Abschluss der Leistungsphase 2 schriftlich mit dem Auftragnehmer vereinbart werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.zreu.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).