KWM-Würzburg gGmbH, Sanierung und Erweiterung des Koellikerbaus am Standort Juliusspital Würzburg Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kwm-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
KWM-Würzburg gGmbH, Sanierung und Erweiterung des Koellikerbaus am Standort Juliusspital Würzburg Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Klinikum Würzburg Mitte gGmbH beabsichtigt, am Standort Juliusspital das Bestandsgebäude
„Koellikerbau“ vollständig zu sanieren und dabei flächenmäßig / funktional umzustrukturieren sowie den
Koellikerbau durch einen mehrgeschossigen Anbau zu erweitern. Auf dem Erweiterungsbau
Soll als fester Bestandteil des Projekts ein Hubschrauberlandeplatz (Dachlandeplatz) errichtet werden.
Der Erweiterungsbau soll sich auf dem Krankenhausgelände in ein Gebäudeensemble mit denkmalgeschützten
Gebäuden/Parkanlagen einfügen. Die vorhandene Infrastruktur des Klinikgeländes ist bei der Planung
und baulichen Realisierung des Vorhabens zwingend zu berücksichtigen. Das Vorhaben ist im laufenden
Krankenhausbetrieb in mehreren Bauabschnitten bei äußerst begrenzten Baustellenbereichsflächen zu
realisieren. Sämtliche Patientenströme und Logistikprozesse sind während der gesamten Ausführungsdauer der
Baumaßnahme weitgehend störungsfrei aufrecht zu erhalten.
Es wird davon ausgegangen, dass der Erweiterungsbau in einem 1. Bauabschnitt und anschließend die
Sanierung des Bestandes (BA 2) erfolgen wird.
Eine überschlägige Bedarfs-/Flächenermittlung beläuft sich für das zu sanierende/umzubauende
Bestandsgebäude auf etwa 12 750 m2 (BGF nach DIN 277) und für den Erweiterungsbau auf etwa 7 050 m2
(BGF nach DIN 277). Das geplante Bauvorhaben erstreckt sich nach DIN 13080 auf die Funktionsbereiche
Diagnostik und Therapie, Pflege, Allgemeine Dienste, Krankenhausmanagement, Ver- und Entsorgung,
Sonstige Einrichtungen und Technische Gebäudeausrüstung auf Basis der noch konkret abzustimmenden
Bedarfsplanung (abstraktes Raum- und Funktionsprogramm).
Der vorläufig geschätzte wirtschaftliche Rahmen der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf etwa 55 Mio. EUR
brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276).
Terminvorschau:
— Beginn umgehend nach Abschluss VgV,
— Planung 2021,
— Bauausführung in Bauabschnitten ab 2023,
— Inbetriebnahme/Gesamtfertigstellung bis 2026.
Würzburg
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze
aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI
festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die
Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3,
Abschn. 1, §§ 34 ff.)
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 für die gesamte Baumaßnahme einschl. zugehöriger Besonderer
Leistungen.
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Antrag Jahreskrankenhausbauprogramm (Stufe 1),
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2),
— Mitwirken bei Verwendungsnachweis (Stufe 3+4).
Zur Finanzierung des Vorhabens werden Fördermittel (KGH/BayKrG) beantragt.
Für die Planungsaufgabe ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LPH 1 + 2 als Grundlage für die Förderanmeldung
Stufe 2: LPH 3 als Grundlage für den Förderantrag
Stufe 3: LPH 4 als Grundlage für das Baugenehmigungsverfahren
Stufe 4: LPH 5 – 8 für die Baudurchführung
Stufe 5: LPH 9 – Objektbetreuung als zusätzliche gesonderte Beauftragung
Die Beauftragung der 1. Stufe ist für die Gesamtmaßnahme vorgesehen.
Über den Abruf bzw. die Beauftragung der einzelnen weiteren Stufen kann erst entschieden werden, wenn die
Finanzierung für das Vorhaben abschließend gesichert ist (Fördermittelvorbehalt).
Der AG behält sich vor, die weiteren Stufen bauabschnittsweise (Erweiterungsbau/Sanierung Bestand) oder für
die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Aus der stufenweisen/abschnittsweisen Weiterbeauftragung/Nichtbeauftragung können keine weitergehenden
Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.
Leistungsbeginn der Stufe 1 ist kurzfristig nach Abschluss des VgV Verfahren geplant.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der Grundleistungen LPH 1-8 ab Beauftragung bis bauliche Fertigstellung / Inbetriebnahme und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KWM-Würzburg gGmbH, Sanierung und Erweiterung des Koellikerbaus am Standort Juliusspital Würzburg Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen/Rhein
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.a-sh.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland