Wettbewerb Bahnhof Holzkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: F-BLP-BH-16-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 211-555947)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Bahnhof Holzkirchen
Wettbewerbsgegenstand
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von städtebaulichen
Entwürfen für die Neuordnung des Bahnhofsareals in Holzkirchen.
Der Wettbewerb wird als einstufiger nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Auswahl- / Losverfahren) nach Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften
spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen. Bieter bzw.
die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum
Verhandlungsverfahren eingeladen.
Von den Preisträgern sind folgende Eignungskriterien nachzuweisen:
1. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis über
eine Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme: mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind.
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber) mit
Hochschulabschluss im Durchschnitt der letzten 3
Jahre mind. 3, sowie eine Referenz zur Bauleitplanung mind. Hz II, mind. 3 ha und eine Referenz zum
städtebaulichen Entwurf (vergleichbar Vorentwurf und Entwurf entsprechend Merkblatt 51 AKBW) mind. 3 ha.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen
Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
- Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum.
- Angabe der Adresse und Kontaktdaten.
- Angabe zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
- von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
* Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
* Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft u. des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie der Erklärung, dass die Mitglieder im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die nachweisen,
1. dass eine Berufsqualifikation als "Architekt" oder "Landschaftsarchitekt" oder "Stadtplaner" vorliegt und erklären
2. dass keine Ausschlusskriterien nach §123 GWB vorliegen.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der zugelassenen Bewerber nach folgenden Auswahlkriterien:
1. Nachweis von Referenzen aus dem Leistungsbild "Städtebaulicher Entwurf" gemäß § 17 HOAI i.V.m. Anlage 9 HOAI (80%, 4-fach)
Mindestens Vorentwurf gemäß Merkblatt 51 AKBW (z.B. Wettbewerbserfolg) mit vergleichbarer Komplexität. Es können mehrere Referenzen eingereicht werden, mindestens jedoch 1 Referenz.
Auswahlkriterien:
a. Vergleichbarkeit hinsichtlich städtebaulicher Kontext und Verknüpfung mit der Umgebung 0 / 1 / 2 (gar nicht bis wenig / in Teilen / gut bis sehr gut)
b. Vergleichbarkeit hinsichtlich Nutzungsarten und Dichte 0 / 1 / 2 (gar nicht bis wenig / in Teilen / gut bis sehr gut)
c. Vergleichbarkeit hinsichtlich Erschließungsaufwand (MIV, ÖPNV, Fußgänger, Radfahrer) 0 / 1 / 2 (gar nicht bis wenig / in Teilen / gut bis sehr gut)
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau bewertet. Max. Punktzahl: 30
jeweils unter Angabe:
der Art des Projekts,
des Auftraggebers (mit Kontaktdaten),
des Fertigstellungszeitpunkts und
von zusätzlichen individuellen Beschreibungen (diese Angaben sind je Referenz gesondert, 1Seite DIN A4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen.)
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 30
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekten mit Architekten oder Stadtplanern wird empfohlen. Die Referenzen können aber auch aus einem Unternehmen stammen.
Zum Nachweis der Eignung erforderliche Unterlagen (auf Verlangen durch die Preisträger nach Abschluss des Wettbewerbs einzureichen):
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Von den Preisträgern sind folgende Eignungskriterien nachzuweisen:
1. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme: ? [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, ? [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber) mit Hochschulabschluss im Durchschnitt der letzten 3 Jahre ? 3, sowie eine Referenz zur Bauleitplanung mind. Hz II ? 3 ha und eine Referenz zum städtebaulichen Entwurf (vergleichbar Vorentwurf und Entwurf entsprechend Merkblatt 51 AKBW) ? 3 ha.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen.
Sollte ein Nachweis binnen angemessener Frist nicht vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren abgesehen.
1. Prof. Thomas Hammer, Architekt
2. Bernhard Landbrecht, Architekt und Stadtplaner
3. Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin
4. Christine Peter, Architektin
5. Martin Rist, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
6. Sonja Rube, Stadtplanerin
VII Für das Verfahren wird kein Bewerberformblatt zur Verfügung gestellt. Eine Bewerbung kann formlos erfolgen unter Benennung der in III.1) Teilnahmebedingungen genannten Punkte.
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten höchsten Teilnehmerzahl, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
Der Teilnahmeantrag ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Für anderssprachige Erklärungen und Nachweise ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Erklärungen:
- zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
- dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden und
- über den Leistungsanteil, der von Nachunternehmern erbracht werden soll, müssen mit dem Erstangebot eingereicht werden.
Zuschlagskriterien mit Gewichtung:
Anhand einer festgelegten Punktematrix werden in den Verhandlungen folgende Kriterien bewertet werden, wobei je Kriterium 5 Punkte und insgesamt eine Maximalgesamtpunktzahl von 500 Punkten erreichbar ist:
1. Wettbewerbsentwurf: max. 250 Punkte (entspricht 50% der Gesamtwertung); Wertung: 1. Preis 250 Punkte, Wertung 2. Preis 166,67 Punkte, Wertung 3. Preis 83,33 Punkte
2. Bereitschaft zur Nachbesserung und Anpassung der Planung, z.B. auf Grund Preisgerichtsbewertung; maximal 50 Punkte (entspricht 10 % der Gesamtwertung)
3. Projektorganisation, Projektteam, Herangehensweise in der Planung / Zusammenarbeit mit Bauherrn und Verfahrensbeteiligten max. 100 Punkte (entspricht 20 % der Gesamtwertung)
4. Honorarparameter max. 100 Punkte (entspricht 20 % der Gesamtwertung)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
Der Markt Holzkirchen beabsichtigt in Kooperation mit der Deutschen Bahn das Bahnhofsareal in Holzkirchen neu zu ordnen und zu gestalten. Dafür wird ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb (Umgriff ca. 5,4 ha) durchgeführt. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von städtebaulichen Entwürfen für die Neuordnung des Bahnhofsareals.
Der Bahnhof und sein Umfeld sollen unter Berücksichtigung der Themen Energie, Ressourcenverbrauch und Nachhaltigkeit zu einer zukunftsfähigen und attraktiven Mobilitätsdrehscheibe umgestaltet und so zur "Visitenkarte" Holzkirchens werden. Die Herstellung eines den aktuellen und künftigen Bedürfnissen entsprechenden Angebots für alle Verkehrsarten, eine sichere Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer und die Steigerung der Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld sind dabei wesentliche Ziele.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für den Fall der Realisierung, einen Preisträger mit der Konkretisierung der städtebaulichen Rahmenplanung gemäß Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg zum städtebaulichen Entwurf sowie mit der Bauleitplanung gemäß § 19 HOAI sowie optional mit weiteren besonderen Leistungen der Flächenplanung gemäß Anlage 9 HOAI und gemäß beiliegendem Vertragsmuster zu beauftragen.