Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechniker für KuKuQ und KuF ab 01.03.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004246
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 197-513935)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechniker für KuKuQ und KuF ab 01.03.2022
Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechniker für KuKuQ und KuF ab 01.03.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/866ec74b-ce9e-4ac3-87b0-ce26ea13b99c
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5915c333-0f81-4821-b5d8-1e5e792e5d6d
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Scientology-Schutzerklärung
Für Lose 1 und 2:
Mindestens abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder gleichwertige/ höherwertige Ausbildung
Für Los 3:
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik gem. § 39 VStättV. Dies sind:
1. die Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik,
2. technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischem Teil der Prüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 5, 6 oder 7
der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für
Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung oder Halle in der jeweiligen Fachrichtung,
3. Diplomingenieure und Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Theater-, Veranstaltungs- und Produktionstechnik mit mindestens einem Jahr
Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen in der jeweiligen Fachrichtung, denen die Industrie- und
Handelskammer Karlsruhe ein Befähigungszeugnis nach Anlage 1 ausgestellt hat,
4. technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die den Befähigungsnachweis nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Vorschriften
erworben haben.
(2) Gleichwertige Ausbildungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden, sind entsprechend den europäischen Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen den in Absatz 1 genannten Ausbildungen gleichgestellt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Scientology-Schutzerklärung
Für Lose 1 und 2:
Abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder gleichwertige/ höherwertige Ausbildung.
Oder Referenzen
- über mindestens zwei Jahre Erfahrung im Bereich Veranstaltungstechnik, an einem professionellen Veranstaltungsort innerhalb der letzten 5 Jahre (2016 – 2020) und
- über mindestens 10 Veranstaltungen mit 200 oder mehr Besuchern wurden von den Bewerbern bereits durchgeführt innerhalb der letzten 5 Jahre (2016 – 2020) und
- Vertiefe Erfahrung in mindestens einem Bereich (Licht-, Ton-, Video- und Bühnentechnik).
Für Los 3:
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik gem. § 39 VStättV. Dies sind:
1. die Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik,
2. technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischem Teil der Prüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 5, 6 oder 7
der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für
Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung oder Halle in der jeweiligen Fachrichtung,
3. Diplomingenieure und Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Theater-, Veranstaltungs- und Produktionstechnik mit mindestens einem Jahr
Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen in der jeweiligen Fachrichtung, denen die Industrie- und
Handelskammer Karlsruhe ein Befähigungszeugnis nach Anlage 1 ausgestellt hat,
4. technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die den Befähigungsnachweis nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Vorschriften
erworben haben.
(2) Gleichwertige Ausbildungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden, sind entsprechend den europäischen Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen den in Absatz 1 genannten Ausbildungen gleichgestellt.
Tag: 11.11.2021
Ortszeit: 23:59
Tag: 18.11.2021
Ortszeit: 23:59
Tag: 11.11.2021
Ortszeit: 23:59
Tag: 18.11.2021
Ortszeit: 23:59