TNW_Asklepios Klinik Kandel_Neubau OP/ZNA/ITS-IMC_Technische Ausrüstung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 379/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burglengenfeld
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asklepios.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Asklepios Klinik Kandel_Neubau OP/ZNA/ITS-IMC_Technische Ausrüstung HLS
Die Asklepios Südpfalzklinik GmbH plant am Standort Kandel (Rheinland-Pfalz) den Neubau OP /ZNA /ITS-IMC.
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Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (med. Gase) und 8 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.
Asklepios Klinik Kandel Luitpoldstraße 14 76870 Kandel Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Asklepios Südpfalzklinik GmbH plant am Standort Kandel den Neubau OP /ZNA /ITS-IMC.
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Allgemein:
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Die Asklepios Südpfalzklinik Kandel ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung welches im näheren und weiteren Umfeld einen guten Ruf hat und eine dementsprechend gute Auslastung zu bewältigen hat. Die Aufrechterhaltung der aktuell guten Behandlungsqualität wird durch die immer mehr zu Tage tretenden Mängel der baulichen Anlagen allerdings immer schwieriger und aufwändiger.
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Parallel steigen zum einen die Anforderungen seitens der Patienten an die Klinik, u.a. bedingt durch die allgemein bekannte Alterung der Gesellschaft als auch durch die steigenden Erwartungen der Patienten/-innen an die Qualität der Behandlung und der Unterbringung. Zum anderen können in verschiedenen Gebäudeteilen die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzanforderungen nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erfüllt werden. Dies gilt u.a. für den OP-Bereich, die Intensivstation und die Patienten-Liegendanfahrt. Um den weiter fortschreitenden Verschleiß der Bausubstanz ausgleichen und die zukünftigen Aufgaben bewältigen zu können soll die Klinik im Rahmen eines teilweisen Neubaus grundlegend erneuert und modernisiert werden.
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Die Notwendigkeit des geplanten Neubaus von OP, ZNA und ITS ergibt sich im Wesentlichen aus den beiden nachfolgend genannten Punkten:
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1. Die Gebäude wurden in den 1970-er Jahren erbaut und die Bausubstanz entspricht in Bezug auf Platzbedarf, Bauphysik und Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Eine Anpassung und Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz im laufenden Betrieb würde einerseits enorme Kosten und während der Umbauphase eine erhebliche Beeinträchtigung des Klinikbetriebes verursachen. Andererseits sind die gestiegenen Anforderungen an Flächenbedarf, Verkehrswege, Raumzuordnung usw. im Bestand nicht realisierbar was auf jeden Fall eine bauliche Erweiterung bedingen würde.
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2. Der Gebäudeteil E, in dem aktuell im EG der Wirtschaftshof mit Versorgungseinheiten und im OG der OP-Bereich mit Intensivstation angeordnet sind, entsprechen nicht mehr den gültigen Brandschutzvorschriften. In diesen Bereichen wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes umgesetzt und dazu ca. 1 Mio. EUR an Asklepios-Eigenmitteln aufgewendet. Dies hat dazu geführt, dass die Betriebsgenehmigung für diese Bereiche bis Ende 2024 verlängert wurde. Allerdings ist eine weitere Verlängerung der Betriebsgenehmigung, im Sinne einer mittel- oder langfristigen weiteren Nutzung, nicht möglich.
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Um die Asklepios Südpfalzklinik Kandel entsprechend den zukünftig zu erwartenden Anforderungen auszustatten und einen langfristigen Klinikbetrieb zu gewährleisten, ist der geplanten Neubau dringend erforderlich.
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Ein Funktions- und Raumprogramm (FRP) für den geplanten Neubau wurde durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demographie, genehmigt. Auf dieser Basis wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. In Ergebnis der Machbarkeitsstudie ergibt sich ein Flächenbedarf von ca. 14.430m² Gebäudefläche.
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Die Bestands-Gebäudebereiche A und B wurden im Jahre 2012/2013 grundlegend saniert und diese Maßnahme durch Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt. Von dem geplanten Neu- und Umbau werden diese Bereiche nicht betroffen sein.
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Der geplante Neubau soll entsprechend den aktuell gültigen medizinischen, pflegerischen, räumlichen, bauphysikalischen und technischen Anforderungen geplant und ausgeführt werden. Auf diese Weise soll der ordnungsgemäße Klinikbetrieb über die nächsten Jahre und Jahrzehnte sichergestellt werden.
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Termine:
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Der Rahmenterminplan des Projektes ist zu beachten. Hinsichtlich des BT E wird darauf hingewiesen, dass die Betriebsgenehmigung Ende 2024 ausläuft.
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LPH 1-2 Vorentwurfsplanung ab 22.03.2022
LPH3 (Entwurfsplanung HU Bau) ab 03.05.2022
LPH4 (Genehmigungsplanung) ab 14.11 2022
LPH5 (Werkplanung) ab 16.12.2022
LPH6/7 (Ausschreibung) ab 07.04.2023
LPH 8 (Bauausführung) ab 14.08.2023
Neubau BA 1 Abnahme, Einregulierung, Mängelbeseitigung bis 29.11.2024
Umzug, Außerbetriebnahme BT E bis 20.12.2024
Neubau BA 2 Abnahme, Einregulierung, Mängelbeseitigung bis 03.08.2026
Finale Inbetriebnahme bis 02.11.2026
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Leistungen:
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Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (med. Gase) und 8 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9.
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Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1-4
Stufe 2: Leistungsphase 5
Stufe 3: Leistungsphasen 6, 7
Stufe 4: Leistungsphase 8
Stufe 5: Leistungsphase 9
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Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.
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Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden in Bezug genommen. Weitere Unterlagen zum Projekt werden gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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1.1) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8:
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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1.2.) spezifischer Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3, 7, 8 im Bereich Krankenhausbau:
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1) Bürokapazität / Personalstärke des Bewerbers, im Mittel der letzten 3 Jahre:
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5 Punkte: ab 5 Ingenieuren / Technikern
3 Punkte: ab 4 Ingenieuren / Technikern
1 Punkt: ab 3 Ingenieuren / Technikern
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2.2) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Krankenhäuser (Sanierungen, Umbauten, Neubauten):
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung oder höher (sehr gut vergleichbar)
- OP, ZNA oder ITS (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Gebäude aus dem Gesundheitsbereich (vergleichbar)
- Neubau (sehr gut vergleichbar)
- Umbau / Sanierung (gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (medizinische Gase), 8 (sehr gut vergleichbar, wenn in den jeweiligen Anlagengruppen insgesamt jeweils mind. 75 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 63 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 30 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein bzw. 20 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um gut vergleichbar zu sein.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (med. Gase) und 8
Stufe 1: Lph. 1, 2, 3 u. 4
Stufe 2: Lph. 5
Stufe 3: Lph. 6 u. 7
Stufe 4: Lph. 8
Stufe 5: Lph. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist der 02.11.2026.
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Weitere projektbezogene Unterlagen, werden nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung, spätestens in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 und Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 im Bereich Krankenhausbau.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieuren/Technikern, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Krankenhäuser (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung oder höher, OP, ZNA oder ITS, Sonstige Gebäude aus dem Gesundheitsbereich, Neubau, Umbau/Sanierung,
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (medizinische Gase), 8 (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 63 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 20 Mio. EUR netto, bzw. 30 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
(LBauO) und Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IngKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRLSM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.