Expertenunterstützung zur Implementierung eines Closed Loop Medication Managements (FTB 5 des KHZG) in der Sozialstiftung Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: SSB-KHZG-2021-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sozialstiftung-bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Expertenunterstützung zur Implementierung eines Closed Loop Medication Managements (FTB 5 des KHZG) in der Sozialstiftung Bamberg
Auftragsgegenstand des ausgeschriebenen Werkvertrags ist die fachliche Beratung und Unterstützung (Teilprojektsteuerung) für den Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement während der gesamten Projektdauer (voraussichtlich bis zum 31.12.2024). Dabei wird die Teilprojektsteuerung u.a. die Begleitung, die Koordination und die entsprechende Leitung für die vorgenannte Ausschreibung zum FTB 5 sowie für die Abstimmung mit der Apothekenaufsicht und für die Detailplanung der erfolgreichen Einführung und Implementierung des Closed Loop Medication Managements und eines Unit-Dose Medikations-Systems übernehmen. Weiterhin erfolgt eine fachliche und positive Begleitung der Mitarbeiter der Sozialstiftung Bamberg bei den durch die Einführung und Implementierung des neuen Systems entstehenden Veränderungsprozessen.
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) betreibt im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80.000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgte im Jahr 2018 ca. 43.000 stationäre und 145.000 ambulante Fälle. Die Sozialstiftung ist ein KRITIS-Haus. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Unterstützung bei der Umsetzung der KHZG-Vorhaben. Die gesetzlichen Vorgaben für die Umsetzung der KHZG-geförderten Maßnahmen müssen während des Förderzeitraums bis 2024 zwingend gesetzlich nach- und eingehalten werden.
Liste der vier durch die Auftraggeberin geplanten Fördervorhaben innerhalb der Fördertatbestände (FTB) des KHZG:
1. FTB 1: Digitalisierung der Notaufnahme
2. FTB 2: Patientenportal (Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement) & Integration einer IHE konformen Plattform
3. FTB 3: Digitale Dokumentation der Pflege und Behandlung für die Neonatologie
4. FTB 5: Digitales Medikationsmanagement (Integration eines Closed Loop Unit Dose Systems)
Die SSB führt derzeit ein anderes EU-Vergabeverfahren (sh. Auftragsbekanntmachung vom 19.10.2021 - 2021/S 203-530701) zur Auswahl eines Dienstleisters für die übergreifende Projektsteuerung der o.g. KHZG-Projekte durch.
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags ist die fachliche Beratung und Unterstützung (Teilprojektsteuerung) speziell für den Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement während der gesamten Projektdauer (voraussichtlich bis zum 31.12.2024). Dabei wird die Teilprojektsteuerung u.a. die Begleitung, die Koordination und die entsprechende Leitung für die geplante Ausschreibung zum FTB 5 sowie für die Abstimmung mit der Apothekenaufsicht und für die Detailplanung der erfolgreichen Einführung und Implementierung des Closed Loop Medication Managements und eines Unit-Dose Medikations-Systems übernehmen. Weiterhin erfolgt eine fachliche und positive Begleitung der Mitarbeiter der SSB bei den durch die Einführung und Implementierung des neuen Systems entstehenden Veränderungsprozessen.
Nähere Informationen zu den auftragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal, sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Option der SSB zur einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere sechs Monate.
Es sollen 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die
Teilnahmeanträge zunächst in Hinblick auf form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. K.O.-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus.
Die 3 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen (sh. hierzu auch Ziffer III.1.3. g)
a) die geforderten Themenbereiche umfassend abdecken und
b) inwieweit diese möglichst einschlägig und vergleichbar sind.
Als besonders einschlägig und vergleichbar werden Referenzen über Leistungen bewertet, die aus den Themenbereichen (1) Struktur- und Organisationsberatung in Klinikapotheken, (2) Beratung/ Koordination von Ablaufprozessen zwischen Kliniken und Klinikapotheken und (3) Medikationsprozesse in Klinikapotheken stammen sowie in klinischen Einrichtungen oder Einrichtungen im klinischen Umfeld mit mehr als 600 Betten und hoher Versorgungsstufe stattgefunden haben, bei denen es sich idealerweise auch um KRITIS-Einrichtungen handelt.
Es können insgesamt maximal 800 Punkte - max. 500 zu a) und max. 300 zu b) - erreicht werden.
Zu a) Die Vergabestelle prüft die Referenzen dahingehend, ob die folgenden Themenbereiche abgedeckt sind:
(1) Struktur- und Organisationsberatung in Klinikapotheken,
(2) Beratung/ Koordination von Ablaufprozessen zwischen Kliniken und Klinikapotheken,
(3) Medikationsprozesse in Klinikapotheken
Dies wird wie folgt bepunktet:
Abdeckung beider Themenbereiche mit Schwerpunkten in allen genannten Unterpunkten = 500 Punkte
Abdeckung beider Themenbereiche mit teilweisen Schwerpunkten in den genannten Unterpunkten = 300 Punkte
Abdeckung von einem Themenbereich = 100 Punkte
Keine Abdeckung der Themenbereiche= 0 Punkte
zu b) Die Vergabestelle prüft die Referenzen hinsichtlich der Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit gemäß Ziffer III.1.3. g).
Dies wird wie folgt bepunktet:
3 oder mehr Referenzen sind besonders einschlägig und vergleichbar= 300 Punkte
2 Referenzen sind besonders einschlägig und vergleichbar = 150 Punkte
mind. 2 Referenzen sind teilweise einschlägig und vergleichbar 50 Punkte
Weniger als 2 Referenzen sind einschlägig und vergleichbar = 0 Punkte
Es werden die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Einschlägigkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Option der SSB zur einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere sechs Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage wie folgt nachweisen können: [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
a) Kurze Eigendarstellung sowie Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
b) Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB [vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“]
c) Eigenerklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
d) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Kopie ist ausreichend).
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und
– dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“ auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bewerber zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
e) Angabe des jährlichen Unternehmensumsatzes (netto) der letzten drei 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
f) Branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei [Betrag gelöscht] EUR für Sach-und Vermögensschäden mit [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall betragen. Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, zum Ausführungsbeginn eine solche Versicherung abzuschließen [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
g) Darstellung geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachte Dienstleistungsaufträge mit namentlicher Benennung des Auftragsgebers mit Angabe der Versorgungsstufe und Bettenanzahl des Krankenhauses sowie Status als KRITIS- Einrichtung, dem Auftragsumfang in Beratertagen, der Projektbeschreibung sowie des Projektzeitraums [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“]. Die einzureichenden Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren. Als besonders einschlägig und vergleichbar werden Referenzen über Leistungen bewertet, die aus den Themenbereichen (1) Struktur- und Organisationsberatung in Klinikapotheken, (2) Beratung/ Koordination von Ablaufprozessen zwischen Kliniken und Klinikapotheken und (3) Medikationsprozesse in Klinikapotheken
stammen sowie in klinischen Einrichtungen oder Einrichtungen im klinischen Umfeld mit mehr als 600 Betten und hoher Versorgungsstufe stattgefunden haben, bei denen es sich idealerweise auch um KRITIS-Einrichtungen handelt. Der Bewerber weist mindestens drei Projektreferenzen im Klinikapothekenberatungsumfeld nach. Die nachgewiesenen Projektreferenzen des Bewerbers müssen im Zeitraum zwischen 2016 und 2021 begonnen haben (maximal 5 Jahre seit Bekanntmachung der Ausschreibung) und müssen bis zur Bekanntmachung dieser Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen worden sein. Die Referenzprojekte müssen mit namentlicher Nennung der klinischen Einrichtung dargelegt werden. Mindestens zwei verschiedene Kliniken der nachgewiesenen Referenzprojekte müssen Maximalversorger sein. Die Projektreferenzen des Bewerbers haben einen Auftragsumfang von mindestens 15 Personentagen pro Projekt.
h) Beschreibung der Kenntnisse, Kompetenzen, Erfahrungen und Umsetzungsfähigkeiten in der Digitalisierung im Klinikapothekenberatungsumfeld. Insbesondere sind die Kenntnisse, Kompetenzen, Erfahrungen und Umsetzungsfähigkeiten in den Bereichen der Struktur-, Prozessberatung und Organisation sowie Medikationsprozessen in Krankenhausapotheken zu beschreiben [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
i) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
Mindestanforderungen zu g):
- Der Bewerber weist mindestens drei Projektreferenzen im Klinikapothekenberatungsumfeld nach. Die nachgewiesenen Projektreferenzen des Bewerbers müssen im Zeitraum zwischen 2016 und 2021 begonnen haben (maximal 5 Jahre seit Bekanntmachung dieser Ausschreibung) und müssen bis zur Bekanntmachung dieser Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen worden sein (K.O.- Kriterium).
- Die Referenzprojekte müssen mit namentlicher Nennung der klinischen Einrichtung dargelegt werden (K.O.- Kriterium).
- Alle Referenzen müssen einen Auftragsumfang von mindestens 15 Beratertagen pro Projekt aufweisen (K.O.- Kriterium).
- Mindestens zwei verschiedene Kliniken der nachgewiesenen Referenzprojekte müssen Maximalversorger sein (K.O.- Kriterium).
Mindestanforderung zu i) Der Bewerber verfügt über ein internes Qualitätsmanagementsystem (K.O.- Kriterium).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Derzeit ungesicherte Finanzierung des Vorhabens: Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung sie keinen Einfluss hat. Daher kann die Auftraggeberin aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald die Auftraggeberin Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird sie die Verfahrensteilnehmer informieren.
2) Alle Nachweise zum Teilnahmeantrag können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und in elektronischer Form (Textform gem. § 126b BGB) bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
7) Etwaige Fragen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."