Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SUB-129666
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg - Aufkirchen
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagen
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Berger Str. 19
82319 Starnberg
Percha - PRJ-2019-0061 - Generalsanierung mit einer Erweiterung/Aufstockung des Anbaus der Kindertagesstätte St. Christophorus in Percha sowie Neubau Ausweichquartier - Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Die Katholische Kirchenverwaltung des Pfarrverband Aufkirchen plant die Generalsanierung der katholischen Kindertagesstätte St. Christophorus in Percha (Starnberg) mit einer Erweiterung/Aufstockung des Anbaus.
Eine Auslagerung (Unterbringung in Container) des KITA-Betriebs während der Zeit der Bauausführung ist mitzuplanen.
Für die Maßnahme werden derzeitig Gesamtkosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 4,45 Mio. EUR brutto inkl. Ausweichquartier angesetzt.
Die Kindertagesstätte befindet sich in der Berger Str. 19 in 82319 Starnberg, nördlich der St. Christophorus Kirche mit seinem angrenzenden Pfarrhaus. Das Gebäude stammt aus den 1960er Jahren und setzt sich aus 2 Bauteilen zusammen, dem Hauptgebäude mit ca. 230 m² GF sowie dem Nebengebäude mit ca. 90 m² GF, insgesamt 860 m² BGF. Die Außenanlage umfasst ca. 1080 m².
Anlass der Baumaßnahme ist der hohe Sanierungsbedarf der Kindertagesstätte sowie eine gewünschte Erweiterung von einer Hortgruppe (25 Kinder) durch freigewordene Bestandsflächen (entmietete Woh-nungen) im Hauptgebäude sowie einer Flexigruppe (12 Kinder) durch Erweiterung/Aufstockung des Ne-bengebäudes für dann insgesamt 87 Kinder.
Die 2 Kindergarten-Gruppen sollen bestehen bleiben. Eine betriebliche Bedarfsanpassung in Form einer Integration einer zusätzlichen Hortgruppe in den Bestand des Hauptgebäudes sowie eine betriebliche Ausweitung einer weiteren Hort- oder Kleinkindgruppe durch Erweiterung/Aufstockung des Nebengebäudes ist vorgesehen. Zunächst vorgesehen wäre eine Aufnahme von 37 Hortkindern. Es soll ein bedarfsgerechter Umbau stattfinden, der eine integrative Betriebsführung der vorgesehenen Nutzung unterstützt.
Die pädagogische Ausrichtung des Kindergartens geht weg von der klassischen Gruppenbetreuung in ein räumlich offenes Raumkonzept mit unterschiedlichen pädagogischen Angeboten (Musikalisch, Kreativ, Handwerklich, o.ä.). Dies wäre in der pädagogischen Betrachtung bei der Planung der Nutzungserweiterung mit Hortkindern/Kleinkindgruppen zu berücksichtigen.
Die Räumlichkeiten im Bestand des Hauptgebäudes bieten sich hierfür an, aufgrund der freigewordenen Kapazitäten der entmietenden Wohnungen im OG und KG sowie weiteren räumlichen Kapazitäten im KG sowie einer Erweiterung/Aufstockung des Nebengebäudes.
Das Raumprogramm ist zusammen mit dem Bauherrn, dem Nutzer sowie den entsprechenden Ressorts des EOM abzustimmen. Weiterhin ist das Landratsamt Starnberg als Fördermittelgeber bzw. die Vorgaben der Stadt mit zu berücksichtigen.
Neben der gesamtplanerischen Aufgabe der räumlichen Integration der zusätzlichen bzw. geänderten Nutzung in den Bestand sowie der Aufstockung/Erweiterung des Nebengebäudes soll eine Generalsanierung durchgeführt werden, darunter: Instandsetzung Bestand (u.a. Beseitigung von Feuchteschäden in Außenwänden und Kellerbereichen, Altlasten und Schadstoffe); energetische Sanierung (ENEV); Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüstung; Überprüfung Sicherheits- und Schließkonzept, Ertüchtigung Brandschutz; Barrierefreiheit.
Die Instandsetzungsmaßnahme erfolgt nicht unter Laufendem Betrieb. Eine Auslagerung (Unterbringung in Containern) des KITA-Betriebs während der Zeit der Bauausführung ist mitzuplanen.
Eine weiterreichende Beschreibung der Maßnahme ist den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI zu vergeben.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 4-9 (stufenweise) abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
Darstellung von max. 4 Referenzprojekten aus den letzten 6 Jahren von 2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht - Wichtung 100 %.
Referenzprojekte die vor 01. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollten durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein:
- bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme (4 Punkte),
- bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (4 Punkte),
- bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Frei- bzw. Außenanlage für ein Hochbauprojekt (4 Punkte),
- das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 500) >= 200.000 € brutto) (max. 5 Punkte),
- durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 39 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
- derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (4 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
- Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungszeit,
- Kosten (Kgr. 500, DIN 276) brutto,
- erbrachte Leistungsphasen.
Es können 25 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der "Anlage B - Kriterienkatalog" zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4+5 gemäß § 39 HOAI *),
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 6-9 gemäß § 39 HOAI *),
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 11 HOAI.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/ oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
*) Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, nach Beauftragungsstufe 1 die weitere Beauftragung leistungsphasenweise vorzunehmen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend);
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht;
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV);
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
5a. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 123 GWB vergleichbar sind;
5b. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 124 GWB vergleichbar sind;
5c. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vergleichbar sind;
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (Kgr. 500, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) der Auftragsbekanntmachung benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfache Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als mehrfache Teilnahmeanträge gelten auch mehrere Teilnahmeanträge von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis drei Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis drei Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser drei Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (eignungsleihende Unternehmen) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).